Frage geschrieben am 11.07.2009 14:36:04
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
GmbH-Geschäftsführer trotz Privatinsolvenz ?
Rechtsgebiet: Insolvenzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4769Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich bin seit 5 Jahren in einer Privat Insolvenz, diese wird erst nächstes Jahr im Juli beendet sein.
Folgender Fall :
Ich möchte mit einem Freund eine GmbH Gründen ! kann ich während meiner Privat Insolvenz dort als Geschäftsführer tätig werden ? Wenn ja welche auswirkungen kann es auf die GmbH haben ? wegen der Bonität , wenn wir mal einen Kredit aufnähmen würden ? wegen meiner Negativen Schufa und meiner Privatinsolvenz!
Oder ist es Ratsam das meine Frau als Einzel Unternehmen das Gewerbe aufmacht ?
Meine Frau hat mit meiner Insolvenz nichts zu tun gehabt, sie hat nirgends mit Unterschrieben, kann es sein das wegen meiner Insolvenz die Gläubiger an ihr Geld ran können ?
Was ist mit dem Gehalt meiner Frau wenn sie Geschäftsführerin oder inhaberin einer Einzelfirma ist, wird es mit angerechnet wegen dem Insolenz verwalters, müssen wir ihn auch die Wirtschaftlichen Verhlätniss meiner Frau darlegen ?
danke
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 11.7.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 11.07.2009 14:56:02 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Johannes Hilmes
Friedrich-Ebert-Strasse 4, 34117 Kassel, Tel: 0561-47396600, Fax: 0561-47396609
englisches Gesellschaftsrecht, GmbH-Recht, Zivilrecht, Existenzgründungsberatung, Insolvenzrecht
Bewertungen: 9
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Es gibt keine Vorschrift, die es einem untersagt, im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz als Geschäftsführer tätig zu werden. Allerdings wird die Bonität der GmbH darunter erheblich leiden (Creditreform Abwertung um über 100 Punkte!). Auch bei der Bankkontoeröffnung könnte es bei den meisten Banken Probleme geben.
Ich kann andererseits aber nur dringend davon abraten, auf die Ehefrau ein Einzelunternehmen zu eröffnen. Eine Insolvenz im Hause sollte reichen. Sie würde ja schließlich mit ihrem gesamten Vermögen haften. Ein Einzelunternehmen ist heute nicht mehr zeitgemäß.
In Ihrem Insolvenzfall spielt das Einkommen Ihrer Frau keine Rolle. Sie unterliegt keinerlei Offenlegungspflicht, auch nicht, wenn sie eine neue Firma eröffnet. Sie hingegen sind offenlegungspflichtig in Hinblick auf Ihr Einkommen.
Vielleicht sollten Sie in Ihrem Falle auch an eine Limitedgründung denken. Kredite wird sie auch nicht erlangen, wenn Ihre Frau eine Limited gründen wird, jedoch lässt sich die persönliche Haftung wesentlich besser vermeiden als bei einer deutschen Lösung!
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