Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 119 weitere Antworten zum Thema Privatinsolvenz.
leider wurde meine ehemalige GmbH durch meinen 2. Gesellschafter in die Insolvenz geführt, deswegen musste ich dieses Jahr meine Privatinsolvenz eröffnen.
Nun habe ich durch meinen alten Auftraggeber die Chance bekommen mich erneut mit einer GmbH selbsständig zu machen, vorausgesetzt ich werde auch Geschäftsführer dieser neuen GmbH.
meine frage :
darf ich Geschäftführer einer neuen GmbH werden obwohl ich meine privatinsolvenz eröffnet habe ?
Vielen Dank im voraus !
Antwort geschrieben am 18.12.2010 13:51:55 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
Bewertungen: 750
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Eine Tätigkeit als Geschäftsführer steht das Insolvenzverfahren nicht entgegen. Vielmehr sind Sie gehalten entsprechende Einkünfte zu erwirtschaften, um die Gläubiger teilweise zu befriedigen.
Eine Tätigkeit als Geschäftsführer steht allenfalls § 6 GmbHG entgegen, wenn gegenüber Ihnen ein Gewerbeverbot ausgesprochen wurde oder Sie einschlägig vorbestraft sind. Die entsprechenden Straftaten, die eine Tätigkeit als Geschäftsführer entgegenstehen finden sich in § 6 Abs. 2 GmbHG.
Etwas schwieriger wird es, wenn Sie auch Gesellschafter werden sollen, da der Insolvenzverwalter im Insolvenzverwalter auf diesen Vermögenswert Zugriff nehmen kann. Insoweit sollte dies im Vorfeld mit dem Insolvenzverwalter abgestimmt werden. In der Wohlverhaltensphase besteht dieses Problem dann nicht mehr.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter
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