ein Verwandeter von mir aus dem Iran (Visum-Pflicht für Deutschland) hat 2 Studium-Zulassungs-Anträge in Italien und Deutschland laufen. Aus Italien hat er bereits eine Zulassung. Aus Deutschland hat er noch keine Antwort bekommen.
Das Stdudium in Deutschland würde er vorziehen.
Kann er jetzt ein Visum für Italien beantragen, und falls später aus der deutschen Uni postive Antwort bekommt, dann auch für Deutschland ein Visum beantragen?
Irgend jemand hat ihm gesagt, man könne nicht gelichzeitig bei meheren Schengen-Staaten Studium-Visum beantragen.
Danke im Vorfeld und viele Grüsse, BM
Antwort geschrieben am 07.05.2011 22:47:19
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Das Visum zu Ausbildungszwecken (auch Studentenvisum) nach § 16 AufenthG ist ein nationales Visum.
Für das Antragsverfahren zur Erteilung eines Studentenvisums spielt es keine Rolle, wenn Ihr Verwandter zunächst ein Visum zu Studienzwecken für Italien beantragt und erst nach Zulassungszusage der deutschen Universität ein Studentenvisum für Deutschland beantragt.
Selbst wenn Ihr Verwandter zunächst in Italien das Studium aufnimmt und dieses in Deutschland fortführen möchte, kann er nach § 16 Abs. 6 AufenthG sogar einen Anspruch auf Erteilung eines Studentenvisums für Deutschland haben.
Die Information, man könne nicht gleichzeitig Studentenvisa in verschiedenen Schengenstaaten beantragen, ist daher nicht richtig.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf das Merkblatt der deutschen Botschaft in Teheran hinweisen: http://www.teheran.diplo.de/contentblob/2994058/Daten/788859/Merkblatt_Studenten_DL.pdf
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.
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