Glasschaden Versicherung Abzocke Carglass
Preis: ***,00 € |
Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Lautenschläger
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
ich habe das nachfolgende rechtliche Problem:
Am 20.01.2010 hatte ich einen Glasschaden und meine Versicherung (Sparkasse Direktversicherung) hat mir Carglass empfohlen und dort war ich auch. Mein Eindruck war, alles in Ordnung. Das sollte sich aber bald ändern:
folge Email schickte ich an Carglass und bekam nie Antwort:
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
ich hatte gestern einen Termin in der ***** bei Ihnen. Die Scheibe wurde ausgetauscht, jedoch teilte mir Herr ***** von Carglas mit, dass mein Auto Öl verliert. Die Menge an verlierenden Öl ist beachtlich, so dass ich heute mein Auto von dem ADAC abschleppen lassen muss. Das Auto hat vorher kein Öl verloren. Leider konnte ich es heute nicht in der Werkstatt untersuchen lassen, da Herr ***** mir mitteilte, dass ich 24h warten muss, bevor das Auto auf eine Hebebühne darf, da der Kleber erst trocknen muss.
Ich bin von Carglas enttäuscht und frage mich, wie ich weiter vorgehen soll. Haben Sie eine Empfehlung von Ihrer Seite aus?
Ich habe bisher geplant am Montag mein Auto beim ATU in der Heddernheimer Landstraße 122 abzugeben und dort den Missstand beheben zu lassen. Rechtliche Schritte gegen
ihr Unternehmen Carglas behalte ich mir vor.
Mit freundlichen Grüßen
Da es kein großer Schaden war, entschied ich mich nicht mehr zu Carglass zu gehen und lies alles auf sich beruhen. Bis zu einem Tag im August 2010, ich fragte bei meiner Verischerung nach und wollte nicht zu Carglass gehen:
Sehr geehrter Herr ______,
ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 22.08.2010. Der erneute Glasschaden wird unter o.g. Schadennummer
bearbeitet. Weitere Mails richten Sie bitte an die o.g. Mailadresse.
Da Sie bei uns den Auto-Basis-Tarif gewählt haben, sollten Sie die Scheibe bei unseren Glaspartnern
austauschen lassen, um keine zusätzliche Selbstbeteiligung angerechnet zu bekommen.
Neben der Fa. Carglass zählen auch die Firmen Junited Autoglas, Augla und Wintec zu unseren
Partnerwerkstätten.
Da Sie die Vermutung haben, die Fa. Carglass hätte den Austausch im Januar diesen Jahres
nicht einwandfrei durchgeführt, wäre es sinnvoll, nochmals in die gleiche Carglassfiliale zu gehen
und die Vermutung der mangelhaften Reparatur zu äußern. Die Werkstatt hat ein Nachbesserungsrecht
und ggf. kann dann eine Verrechnung mit dem ersten Glasbruchschaden erfolgen.
Sofern Sie weitere Rückfragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
*****
Ich war bei Carglass, sie meinten sie schauen es sich mal an und ich unterschrieb im guten Glauben, dass ich die Kosten trage, wenn meine Verischerung nicht zahlt. Hier folgte ein Wochenlanger Emailverkehr:
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte *****,
ihr Brief vom 7.9.2010 verwirrt mich. Sie berechnen mir, eine Selbstbeteiligung von 500!!!! €, die ich gar nicht abgeschloßen habe!
In meinem Vertrag wird mir zugesichert, dass ich nach Vorschlag einer Werkstadt von Ihnen (siehe Email im Anhang) KEINE Selbtsbeteiligung oder laut Vertrag EINE SELBSTBETEILIGUNG VON NULL EURO habe.
Sie haben mir die Firma Carglas vorgeschlagen, ich habe bei dieser Firma meine Vermutung geäußert, die Firma meinte aber es wäre ein normaler Glasschaden.
Ich sehe es nicht ein, dass SIE ihren Vertrag nicht einhalten, auf meine Vorschläge und Anmerkungen NICHT eingehen und ICH dafür zahlen soll.
Ich bin sehr enttäuscht!
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte *****,
wieder habe ich einen Brief von Ihnen erhalten, indem mir die Selbstbeteiligung als Strafe für einen überschrittenene Kilometerstand dargelegt haben. Laut Ihrem Vertrag mit mir unter dem Punkt K.4.4 fühlen sie sich damit im Recht. Ich fühle mich betrogen. Aus folgenden Gründen:
ich habe die Kilometer nicht absichtlich überschritten oder schuldhaft nicht angezeigt. Ich war dieses Jahr auf sehr vielen Vorstellungsgesprächen Deutschland weit und habe nicht daran gedacht, dass die Kilometerleistung dadurch so enorm zu nimmt. Ich bin immer noch der Meinung, dass die Scheibe nicht in Ordnung war, beweisen könne wir es nur lieder nicht mehr. Da 500 € für mich sehr viel Geld sind, die ich gar nicht bezahlen kann, wäre ich nicht in diese teure Werkstatt gegangen.
Im Moment steht Sparkasse, ihr Symbol, für viele Negativen Aspekte. Ich überlege mir nicht nur meinen Vertrag mit Ihnen zu kündigen (wozu ich laut Vertrag recht dazu hätte), sondern auch mein Konto bei der Sparkasse aufzulösen. Ich bin sehr enttäuscht. Ich werde mich wenn ich nicht bis Ende nächster Woche Nachricht von Ihnen erhalte, an den Ombudsmann und die Aufsicht wenden.
Mit nicht mehr freundlichen Grüßen
DANN wurde eingelengt und mir mitgeteilt, dass der Schaden übernommen wird. Das Schreiben war jedoch so umständlcih, dass ich kündigte. Ich wurde angerufen und man bedauerte meine Kündigung, da man mir doch den Schaden erlassen hätte.
Ich dachte es wäre alles in Ordnung....
... bis Weinachten. Denn jetzt fordert Carglass die 500 € von mir. bezieht sich darauf, dass meine Versicherung mir mitgeteilt hätte, dass sie die 500 € nicht zahlen.
Nun meine Fragen an Sie:
1. Erstreckt sich die von mir erteilte Vollmacht überhaupt auf die Zusage von Leistungen, die die Versicherung von mir wieder haben wollte. Hierbei wäre ich vor Gericht gegangen und bin immer noch bereit vor Gericht zu gehen. Doch das Problem ist, im Moment bin ich der "Stärkere" da ich das Geld habe, die anderen nicht.
2. Da ich eine Nachbesserung wollte, bzw. eine unabhängige Beurteileung und von der Versicherung meiner Vermutung nach in Absprche mit carglass über den Tisch gezogen wurde, ist der Vertrag den ich gelschlossen habe nichtig?
3. Wie beurteilen Sie die Situation insgesamt? Wie sind die Chancen für Carglass di Ansprüche gegen mmich geltend zu machen?
4. Zu welchem weiteren Vorgehen würden Sie mir raten?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Versicherung
Eingrenzung vom Fragesteller
07.01.2011 | 22:09









