Girokonto trotz Kündigung weiter aktiv
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht
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Folgendes: Im März 2008 habe ich in einer Filiale der ehem. Dresdner Bank einen schriftlichen Auftrag zur Löschung meines damaligen Girokontos erteilt.
Am darauffolgenden 1. April wurde ein noch vorhandenes Saldo i.H.v. 46 Euro mit dem Verwendungszweck: "Kontolöschung" von meinem neuen Girokonto abgebucht.
Damit war für mich dieses Konto nicht mehr existent.
Ich änderte damals meine Bankverbindungen, bis auf zwei, die ich übersah.
Aber ich dachte mir, wenn jemand aufgrund des nicht mehr existierenden Kontos keinen Einzug tätigen kann, wird er sich schon melden.
Leider löschte die Dresdner Bank das Konto damals nicht, die Gründe dafür konnten bei einem gestrigen Gespräch mit Mitarbeitern der Commerzbank, die ja die Dresdner Bank übernommen haben, nicht geklärt werden. Es wurde eine fadenscheinige Begründung : " Da muß sich eine Abbuchung mit der Löschung zum 1. April überschnitten haben, so daß das Konto zum Löschungsdatum nicht auf Null war (was meines Erachtens aber zum Zeitpunkt der Abbuchung des Löschungsausgleichbetrages der Fall hätte sein müssen)genannt. Ich bekam auch keine Kontoabrechnungen und Abschlüsse mehr, angeblich weil meine Adresse seit der Löschung nicht mehr vorhanden gewesen sei. Ich wohnte aber weiterhin unter der gleichen Adresse.
Jetzt zum eigentlichen Problem: Leider hatte ich ja 2 Bankverbindungen übersehen, und die buchten in der Zeit von April 2008 bis Mai 2011 weiter regelmäßig Beträge ab, die aber rel. klein waren, so daß mir dies nicht aufgefallen ist.Nur im Laufe der Zeit hat sich doch die Summe von 1160 Euro angesammelt, die in den Dispo, der auch noch aktiv war, obwohl es ja keinen Gehaltseingang mehr gab, gebucht wurden. (In der Summe sind etwa 300 Euro Dispozinsen und Abschlußgebühren enthalten).
Vor drei Wochen fiel der Commerzbank dann auf, daß auf meinem Konto keine Vorraussetzungen für einen Dispositionskredit wgen fehlendem Gehaltseingang mehr gegeben waren und sie schrieben mich an.
Bei dem persönlichen Gespräch in der Filiale wurde mir gesagt ich solle den kompletten ausstehenden Betrag ausgleichen. Die Schuld läge überwiegend bei mir, da ich ja verpflichtet sei, alle Kontoauszüge zu überprüfen, und dabei hätte mir auffallen müssen, daß bei Abrechnungen der Santander Bank, die monatlich einen Betrag abbuchte, die falsche Kontoverbindung stand.Sicher sei bei ihnen( der Commerzbank)auch etwas schief gelaufen,aber sie sähen die Hauptschuld bei mir. Da für mich aber nur noch mein aktuelles Girokonto bestand, prüfte ich jeweils nur den Betrag in der Abrechnung, und nicht die dort angegebene Bankverbindung, die noch die alte der Dresdner Bank war.
Meines Erachtens liegt aber der eigentliche Fehler bei der jetzigen Commerzbank, da sie das Konto nicht löschte, obwohl es einen schriftlichen Auftrag und eine Kontolöschungsabbuchung gab, und ihnen der Zustand auch jetzt erst auffiel.
Meine Frage wäre, ob ich den ausstehenden Betrag komplett oder wenigstens abzüglich der entstandenen Kontogebühren und Zinsen, die ja nicht angefallen wären, wenn das Konto tatsächlich gelöscht worden wäre, und sich die beiden Einrichtungen, die nicht mehr hätten abbuchen können, bei mir gemeldet häten, bezahlen muß.
Oder könnte es sein, daß die damalige Dresdner, heute Commerzbank, die Summe tragen muß, da ich ja einen schriftlichen Auftrag, den ich in Zweitausführung besitze, die Löschungsabbuchung und die nicht mehr einegtroffenen Kontoauszüge Indiz genug für mich sein konnten, daß ich annehmen konnte, das Konto sei nicht nehr existent.
Ich hoffe die Schilderung war nicht zu ausführlich.
Mit besten Grüßen, M.S.
Kündigung








