Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 08.02.2011 09:39:36

Gilt Zugewinngemeinschaft bei inhaftiertem Ehegatten?

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 630
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 34 weitere Antworten zum Thema Zugewinngemeinschaft.
Liebe Rechtsanwälte,
ich beabsichtige eine Wohnung zu ersteigern und möchte wissen ob mein Ehemann bei einer Scheidung Anspruch auf die Hälfte hat? Er wurde 3 Monate nach der Eheschliessung verhaftet, wird ca. 5 Jahre sitzen und er hat kein Cent in die Ehe mitgebracht oder nach der Eheschliessung verdient, im Gegenteil, ich komme für seine Kosten zurzeit auf. Die Versteigerung ist nächste Woche, ich werde nicht schaffen einen Ehevertrag davor mit ihm davor zu schliessen, gilt er auch, wenn er danach abgeschlossen wird und die Wohnung als mein alleiniges Eigentum benannt ist?


Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich anhand Ihrer Schilderung wie folgt beantworten:

Da Sie bislang keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, gilt für Ihre Ehe der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen beider Ehegatten allerdins durchaus getrennt. Nur bei Beendigung der Ehe durch Scheidung oder Tod eines Ehegatten wird der Vermögenszuwachs, den die Partner während der Ehe erzielt haben, ausgeglichen.

Bei Ihrem Zugewinn wird daher auch der Wert des zu ersteigernden Hauses mitgewertet, so dass Ihr Ehemann tatsächlich einen Wertausgleich verlangen kann, wenn er selbst während der Ehezeit keinen oder jedenfalls einen geringeren Zugewinn erzielt hat.

Einen Ehevertrag mit einem Ausschluß des Zugewinnausgleichs und Vereinbarung von Gütertrennung können Sie während der Ehe jederzeit abschliessen. Dies gilt auch, wenn Sie zur Zeit des Abschlusses bereits Alleineigentümerin des Grundstücks sind. Es muss dann in dem Ehevertrag nur eindeutig formuliert werden,dass ein Zugewinnausgleich nicht, auch nicht für den Fall unterschiedlichen Zugewinns bis zum Abschluss des Ehevertrages, stattfinden soll.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen einen hilfreichen rechtlichen Überblick verschafft und die aufgeworfenen Fragen damit zufriedenstellend beantwortet zu haben. Bitte beachten Sie, dass es sich hier lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung handelt, die eine umfassende Prüfung der Sach- und Rechtslage unter Vorlage der betreffenden Unterlagen nicht ersetzen kann und soll.

Mit freundlichem Gruß

S.Steidel
Rechtsanwalt

Für die weiteren Kontaktdaten oder nähere Informationen besuchen Sie gern meine website, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir direkt eine eMail.
info@kanzlei-steidel.de
Tel.: 0431 - 895990

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Gilt Zugewinngemeinschaft bei inhaftiertem Ehegatten? | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-02-08
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung: Fragesteller
Sehr geehrter Herr RA Steidel, vielen herzlichen Dank für die ausführliche und kompetente Antwort. Ich würde Sie jederzeit weiterempfehlen!



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Familienrecht letzten Monat:

69
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Gilt   Zugewinngemeinschaft   inhaftiertem   Ehegatten?