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Frage geschrieben am 02.01.2012 12:39:13

Gilt Namensrecht schon mit Registrierung einer Domain?

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 458
Oftmals werden Domains registriert ohne direkten Geschäftszweck. Wie verhält es sich nun mit Namensrechten, die erst nach der Domainregistrierung entstehen.

Beispiel: Eine Domain abc.yz ist seit mehreren Jahren registriert. "abc" stellt hier keinen Eigennamen oder beschreibenden Namen dar, sondern ist eine Wortschöpfung. Auf der Domain befindet sich kein Inhalt bzw. diese ist eine "Parkdomain" (zufällige Werbung zu dieser Wortschöpfung). Es wird mit dem Namen "abc" auch sonst kein Geschäftszweck verfolgt. Eine neu zu gründende GmbH will nun den Firmennamen "abc GmbH" annehmen. Der Firmenname ist ansonsten in keiner Weise geschützt und eine Wort-Bildmarke kann ebenfalls darauf registriert werden.

Wie verhält es sich nun mit dem Namensrecht an der Domain? Der bisherige Inhaber hat diese Domain nun schon lange registriert, aber wie gesagt, als Privatperson bzw. ohne einen Geschäftszweck mit diesem Namen. Kann sich die neu gegründete "abc GmbH" auf ihr Namensrecht berufen und eine Herausgabe der Domain verlangen?
Vielen Dank


Antwort geschrieben am 02.01.2012 13:29:46
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Wenn die Firma den Namen abc zufällig gewählt hat und daher die Domain beansprucht, wird man ihr aufgrund des Namensrechts auch Recht geben und die Domain zusprechen.

Anderes verhält es sich, wenn die Firma über die abc-Domain gestolpert ist und sich daher abc nennen will. In diesem Fall hat der Domaininhaber das schützenswerte Recht.

Der Firma ist es unter diesen Umständen auch zuzumuten, sich einen anderen Namen zu suchen – diesmal in umgekehrter Reihenfolge, also erst Firmenname und dann Domain.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
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