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Gibt es einen gültigen Vertrag?


| 14.01.2011 22:58 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Nele Trenner


| in unter 1 Stunde

Guten Tag,

ich habe eine fondsgebundene Rentenversicherung die ich gerne loswerden würde. Die Versicherung läuft seit 2005 und es wurden 10.000 Euro als Einmalbetrag eingezahlt. Ich könnte jetzt einfach kündigen und würde etwa 10.200 Euro bekommen. Allerdings gibt es zu dieser Versicherung keinen von mir unterschriebenen Vertrag, ich hatte damals (2005) nur mit dem Versicherungsvertreter darüber gesprochen, allerdings nichts abgeschlossen. Ein paar Tage später wurden trotzdem die 10.000 Euro abgebucht und ich bekam einen Versicherungsschein. Ich habe per Mail an den Vertreter widersprochen weil ich diese Versicherung eigentlich nicht wollte, der hatte dann angerufen und mich überredet das laufen zu lassen (Heute würde ich Strafanzeige stellen, aber damals war man jung und naiv und der Typ wurde von Verwandten empfohlen).

Besteht jetzt ein gültiger Vertrag? Kann ich das ganze einfach rückgängig machen? Würde ich dann ggf. mehr als die eingezahlten 10.000 Euro bekommen?

Vielen Dank.
14.01.2011 | 23:21

Antwort

von

Rechtsanwältin Nele Trenner
96 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:

Leider sehe ich vorliegend für Sie keine Möglichkeit zur Rückgängigmachung. Im deutschen Recht gilt der Grundsatz, dass man sich an Verträge zu halten hat.
Dabei können Verträge grundsätzlich auch mündlich abgeschlossen werden. Derjenige, der Vertragserfüllung verlangt, muss beweisen, dass ein Vertrag besteht. Bei lediglich mündlich abgeschlossenen Verträgen ist dies natürlich problematisch.

Da Sie allerdings einen Versicherungsschein erhalten haben, kann die Gegenseite anhand dieser Police nachweisen, dass offenbar ein Vertrag zwischen Ihnen besteht.

Von dem Widerspruch per Mail haben Sie sich nach Ihren Angaben durch den Versicherungsmakler wieder abbringen lassen, so dass jedenfalls hier ein erneuter Vertragsschluss zu sehen sein könnte.

Die Gegenseite wird anhand des Versicherungsscheins und dem nicht zurückgebuchten Einmalbetrag jedenfalls nachweisen können, dass offensichtlich ein Vertrag besteht.
Entsprechend können Sie leider nur die Versicherung mit den im Vertrag genannten Fristen kündigen und den Rückkaufwert in Höhe von derzeit 10.200 € einziehen.


Es tut mir leid, Ihnen keine positivere Mitteilung machen zu können. Ich hoffe aber dennoch, ich konnte Ihnen mit den obigen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieses Forum keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann und dass durch Hinzufügen oder Weglassen wichtiger Informationen die rechtliche Bewertung anders ausfallen kann.

Bei Nachfragen nutzen Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion.


Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

Mit freundlichen Grüßen


Nele Trenner
Rechtsanwältin


Fehrbelliner Str. 50, 10119 Berlin
Telefon: 030 / 81893843

kontakt@nele-trenner.de
www.nele-trenner.de

Bewertung des Fragestellers 2011-01-15 | 00:01


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sowas hatte ich schon befürchtet, nun herrscht Klarheit. Vielen Dank.


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Rechtsanwältin Nele Trenner
Berlin

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Vertragsrecht, allgemein, Internet und Computerrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Kaufrecht