Gibt es eine juristische Definition für einen "Einheimischen" Bürger
27.10.2011 09:12
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Generelle Themen
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Hallo,
hintergrund dieser Frage ist ein "Einheimischen-Modell" was auch so betitelt wurde aber wie ich finde mit mindestens 5 Jahren Ortszugehörigkeit diesem Namen nicht gerecht wird.
Ich selbst wohne nun in diesem Ort in 4ter Generation.
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 6 weitere Antworten zum Thema:
Gibt
27.10.2011 | 09:35
Antwort
von
Rechtsanwalt Marcus Bade
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Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Zunächst einmal weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.
Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Eine allgemeingültige juristische Definition für den Begriff des Einheimischen gibt es nicht.
In der Regel wird unter einem Einheimischen schlicht jemand verstanden, der seinen Hauptwohnsitz (i.d.R. seit einigen Jahren) in der jeweiligen Gemeinde hat. Insofern ist die von Ihnen genannte 5-Jahres-Regelung nicht zu beanstanden.
Allerdings dürften die Einheimischenmodelle insgesamt europarechtswidrig sein, da ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit vorliegen dürfte.
Die europäische Kommission hat deswegen bereits Klage vor dem EuGH gegen Deutschland erhoben.
Es bleibt daher abzuwarten, ob diese Modelle überhaupt Bestand haben werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Bade
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Marcus Bade
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