364.903
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
701 Besucher | 5 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Generelle Themen » Gibt es ein Gesetz zur Bankkonto eröffnu...
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Generelle Themen » Gibt es ein Gesetz zur Bankkonto eröffnu...

Gibt es ein Gesetz zur Bankkonto eröffnung?


18.06.2012 22:58 |
Preis: 55,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Lars Liedtke


| in unter 2 Stunden

Mein Freund ist rumäne und somit europäer.
Er hat bei 2 privaten banken versucht ein girokonto zu eröffnen. Beides wurde abgelehnt jedoch ohne begründung. Er hat keinerlei schufa eintrag nichts. Er ist lediglich rumäne aber somit auch europäer und müsste doch das recht haben ein bankkonto zu eröffnen oder sehe ich das falsch? Gibt es in deutschland hierzu ein recht oder liegt es im ermessen der banken ob sie ein bankkonto eröffnet oder nicht sprich ob ihm die nase des kunden gefällt oder nicht?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 6 weitere Antworten zum Thema:
Gibt
19.06.2012 | 00:10

Antwort

von

Rechtsanwalt Lars Liedtke
340 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Die Eröffnung eines Bankkontos stellt den Abschluss eines Girovertrags, also eines zivilrechtlichen Vertrags dar. Dem Zivilrecht immanent ist der Grundsatz der Vertragsfreiheit, wonach es grundsätzlich jeder Person freisteht, Verträge beliebigen Inhalts mit beliebigen Personen zu schließen oder dies nicht zu tun. Man kann sich also grundsätzlich seinen Vertragspartner aussuchen. Ein Kontrahierungszwang existiert nicht; wenn ich also z.B. mein Auto verkaufen möchte, kann ich mir aussuchen, an wen.

Nichts anderes gilt daher grds. auch in Bezug auf den Abschluss eines Girovertrags. Da jedoch die Verfügbarkeit eines Girokontos im Alltag nahezu unverzichtbar ist, sollte grds. jedermann ein solches Konto erhalten können. Die Banken sind deshalb Mitte der 90er Jahre eine freiwillige Selbstverpflichtung eingegangen, jedermann ein Girokonto einzuräumen, soweit dies nicht im Einzelfall unzumutbar ist. Gleichwohl erhalten zahlreiche Personen kein Konto, bei denen die Banken befürchten, dass sich diese Kunden nicht einmal die Kontoführungsgebühren leisten können. Ob diese Selbstverpflichtung einen juristisch einklagbaren Anspruch vermittelt, ist juristisch umstritten. Einige Gerichte billigen Kunden einen solchen Anspruch zu, andere hingegen nicht. Eine einheitliche oder höchstrichterliche Rspr. hierzu existiert nicht. Es besteht also ein erhebliches Prozessrisiko, eine solche Klage zu verlieren.

Die Politik hat dieses Problem erkannt und diskutiert entsprechende Gesetzesvorhaben. Voraussichtlich soll ein Gesetzesvorschlag der Bundesregierung noch in 2012 auf den Weg gebracht werden. Gegenwärtig existiert ein solches Gesetz, das einen Anspruch auf ein Girokonto vermittelt, jedoch noch nicht.

Grds. können auch Ausländer ein deutsches Girokonto erhalten, wenn sie Ihren Erst- oder Zweitwohnsitz in Deutschland haben, ihren Pass sowie eine Meldebescheinigung und eine Arbeitserlaubnis vorlegen können.

In einigen Bundesländern sehen die Sparkassengesetze einen Anspruch auf ein Guthabenkonto für jedermann mit dortigem Wohnsitz vor. Da die Rechtslage, wie Sie sehen, sehr unklar und unbefriedigend ist, empfehle ich Ihrem Freund im Ergebnis, zunächst die örtliche Sparkasse aufzusuchen, um dort "sein Glück" zu versuchen. Sollte auch dieser Versuch scheitern, sollte er vor Ort einen aufs Ausländerrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen, um sich vor dem Hintergrund der dort gängigen Rechtsprechung über die Erfolgsaussichten einer Klage und die Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe beraten zu lassen.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Liedtke
Rechtsanwalt


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Lars Liedtke
Göttingen

340 Bewertungen
FACHGEBIETE
Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Strafrecht