Gewohnheitsrecht
| 22.09.2009 15:29 |
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Nachbarschaftsrecht
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Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
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Guten Tag, wir sind zusammen mit noch vier Eigentümern anteilig Besitzer an einem Zuweg der zu einem Haus am Ende der Sackgasse führt. LInksbefinden sich einschließlich meinem, zwei Grundstücke, rechts zwei Grundstücke und hinten ein Haus. Ich habe meinen Gartenzaun sogar 1,62 weiter im Grundstück als es sein müsste, damit dieser Nachbar bequem sein Grundstück erreichen kann. Auf der rechten Seite hat der Besitzer ( des Grundstücks am Ende der Sachgasse) , sogar ein Grundstück gerade jetzt verkauft und auch dieser Käufer hat aus Rücksicht auf den Hinteren auf ca. 1 m. Grundstücksbreite verzichtet, damit dieser besser hineinfahren kann in sein Grundstück. Nun will aber genau dieser Besitzer ( des Grundstücks am Ende der Straße) hinter uns auf ehemaligem Naturschutz drei Häuser bauen. Wenn wir jetzt aber unsere Zäune da entlang ziehen wo auch unsere Grundstücksgrenzen laut Lageplan liegen, dann hat dieser Besitzer nur gerade noch 2,10 m Strassenbreite und kommt zwar mit einem Auto durch, niemals aber mit 40-Tonnen-Lastern die Ziegel, Betondecken bringen, Erdaushub vornehmen us.w. Können wir dazu gezwungen werden unsere Grenzen so wie vorher zu belassen. Also bei mir, dem linken Nachbarn ist das ja schon 20 Jahre so, aber der neue hat ja gerade erst gekauft und da greift doch dann kein Gewohnheitsrecht oder. Können wir dadurch verhindern dass sie baut, weil kein laster durchkommt? Oder nicht ? Für eine Antwort wäre ich baldigst sehr dankbar. Vielen Danke H.J.P
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