Gewohnheitsrecht / Wegerecht
Preis: ***,00 € |
Nachbarschaftsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Guten Tag,
ich habe am 01. August 2005 ein Haus mit Grundstück in Baden Württemberg in einer Berglage gekauft. Alle zwei Nachbarhäuser erreichen Ihr Grundstück über eine enge einspurige Straße die durch mein Grundstück verläuft. Mein Haus ist das vorderste. Das Wegerecht für die durchfahrenden Nachbarn sind im Grundbuch eingetragen. Dies ist unbestritten und steht damit auch nicht zur Diskussion
Links neben der Strasse geht ein landwirtschaftlich genutzter "Wirtschaftsweg" von ca.1,5m an meinem Grundstück vorbei. Dieser Wirtschaftsweg durchquert einen ungeteerten Platz mit ca. 5 m Breite und 5 m Länge um auf die öffentliche Strasse zu kommen. Dieser Platz gehört zu meinem Grundstück. Für diese Fläche bestehen keine Benutzungsrechte bzw. Einträge im Grundbuch. Meine Nachbarn verbieten mir dort, diese Fläche zu benutzen, mit der Begründung das dies von Ihnen als Wendeplatte genutzt wird und Gewohnheitsrecht dafür besteht. Die Nachbarn hätten aber die Möglichkeit auf Ihren eigenen Grundstücken zu wenden (zugegeben es ist sehr eng und unkomfortabel).
Fragen:
Besteht ein Gewohnheitsrecht / Wegerecht, obwohl ich erst drei Monate dort Eigentümer bin, eventuell durch die Duldung der Vorbesitzer ?
Wenn ja, verbietet mir dieses Gewohnheitsrecht, diesen Platz als Parkplatz für gelegentlich Besuch zu benutzen, oder bin ich verpflichtet, wie mein Nachbar behauptet dies generell ohne Ausnahme freizuhalten?
Sollte noch kein Gewohnheitsrecht bestehen, was muss ich tuen, um dies zukünftig zu verhindern, ohne gezwungen zu sein, es meinen Nachbarn generell zu verbieten bzw. bauliche Massnahmen vorzunehmen? Notfalls würde ich es natürlich verbieten.
Hinweis:
Ein Vertrag (mündlich-schriftlich) liegt nicht vor, weder von den Vorbesitzern noch von mir. (eventuell stillschweigende Duldung)
Eine Geldzahlung an uns von den weiteren Anwohnern liegt nicht vor (auch noch nie gefordert)
Ein Grundbucheintrag liegt nicht vor.
Weitere Nebenfrage:
Dieser Weg wird von vielen als Spazierweg benutzt. Wie schaut die Haftung aus, bei einem Wegeunfall? Muss ich ein Schild aufhängen bzw. entstehen mir sonstige Verpflichtungen hierdurch?
Ich hoffe, daß Sie mir helfen können.
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