Wir denken darüber nach in unserer (gewerblich tätigen) KG einen Gewinnverteilungsschlüssel einzuführen der den Zeitpunkt des Beitritts des Gesellschafters berücksichtigt. Diese Gestaltung könnte dazu führen, dass am Jahresende einem Gesellschafter ein Verlust, dem anderen ein Gewinn zugeteilt wird.
Bsp:
In der ersten Jahreshälfte wird Gewinn erwirtschaftet, zur Jahresmitte tritt ein neuer Gesellschafter bei, in der zweiten Jahreshälfte entsteht ein Verlust.Die Summe der den Gesellschaftern zugeteilten GewinnVerlustanteile entspricht natürlich immer dem tatsächlichen steuerlichen Gewinn der Gesellschaft.
Kern dieser Frage:
Es geht nicht um die genaue Ausgestaltung nur ob es generell zulässig ist (wenn plausibel darlegbar), dass einem Gesellschafter im Rahmen der Feststellungserklärung ein Verlust zugeteilt wird, wenn insgesamt auf Jahressicht steuerlich ein Gewinn erzielt wurde.
Antwort geschrieben am 09.07.2010 13:14:10 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Florian Würzburg
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m.E. spricht nichts dagegen, wenn aus den gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen folgt, dass ein Gesellschafter der Kommanditgesellschaft erst ab dem Zeitpunkt des Eintritts an dem Ergebnis der KG partizipiert.
Technisch stellt sich jedoch die Frage, wie die handelrechtliche Ermittlung des Jahresüberschusses auf einen bestimmten unterjährigen Zeitpunkt erfolgen soll.
Wichtig ist, dass kein Fall des Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 42 AO vorliegt.
Es ist zu empfehlen, die von der KG geplanten Vereinbarungen detailliert prüfen zu lassen.
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