Antwort geschrieben am 14.10.2010 18:01:08 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 9961 14, Fax: 06131 9961 13
Erbrecht, Arbeitsrecht, Einkommensteuerrecht, Internationales Steuerrecht, Familienrecht
Bewertungen: 164
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die Frage, ob Gewinne aus einem Pokerturnier in Spanien zu versteuern sind, wird nach dem spanischen Einkommensteuerrecht beurteilt. Danach kommt es darauf an, ob das Pokerspiel berufsmäßig ausgeübt wird, dann ist hierauf Einkommensteuer zu zahlen (IMPUESTO SOBRE LA RENTA DE LAS PERSONAS FÍSICAS, regulado por la Ley 40/98, de 9 de diciembre, y por el Real Decreto 214/99, de 5 de febrero). Wenn der Spieler mit Gewinnerzielungsabsicht und wiederholt handelt, wird es als "actividad empresarial" oder "profesional" eingeordnet. Ob es in den einzelnen Autonomien Sonderregelungen gibt, ist mir nicht bekannt, das Einkommensteuergesetz gilt national.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
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