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Frage geschrieben am 21.11.2011 17:05:13

Gewerbliche Einfuhr von Markenware

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 557
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 12 weitere Antworten zum Thema Markenware.
Moin Moin,

ich habe folgende Frage:

Ich betreibe einen kleinen Onlineshop im Uhren und Schmuck Bereich (Kleinunternehmer)

Nun habe ich von einem Industrielieferanten (Auf Anfrage meinerseits) ein Angebot über 100 Uhren einer bekannten Marke erhalten.

Da ich bisher noch nicht mit diesem Lieferanten zusammen gearbeitet habe, möchte ich eigentlich nur wissen, was passiert, wenn sich diese Uhren (widererwarten) als Plagiat entpuppen und z.b vom Zoll beschlagnahmt werden. (Was passiert, ausser das die Uhren futsch sind).

Was würden mir persönlich für Konsequenzen drohen ? Ich gehe ja davon aus, das die Uhren original sind, wie der Lieferant sagt.

Viele Grüße und Vielen dank für eine Antwort !


Antwort geschrieben am 21.11.2011 17:21:39
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Der Zoll kann Sie bzw. Ihr Unternehmen mit einem Bußgeld belangen.

Der Rechteinhaber der Uhren kann Sie abmahnen und auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen. Allerdings wären die Uhren dann ja noch nicht in Umlauf gebracht, sodass die Schadensersatzansprüche sich gering halten.

Ggf. ist dann auch noch ein Regressanspruch gegen den Lieferanten zu prüfen.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 21.11.2011 17:25:51

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.

gibt es eine Bemessung ab wann der Zoll ein Bußgeld verhängt und wann nicht ?

Nimmt der Zoll immer Kontakt mit dem Rechteinhaber auf um über die Einfuhr zu informieren ?

Über was für Bußgeldsummen redet man dort im schlechtesten Fall? Eine Uhr im Handel kostet 59,- Euro. Wir reden wie gesagt über 100 Stück.Kommen dort auch höhere strafen, wie Freiheitsstrtafe in Betracht ?

Vielen Dank nach Jena !
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 21.11.2011 17:33:05

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfragen wie folgt:

gibt es eine Bemessung ab wann der Zoll ein Bußgeld verhängt und wann nicht ?

Das ist Ermessenssache. In der Regel wird es aber ein Bußgeld geben, wenn hier Plagiate aus dem Ausland eingeführt werden.

Nimmt der Zoll immer Kontakt mit dem Rechteinhaber auf um über die Einfuhr zu informieren ?

Ja.

Über was für Bußgeldsummen redet man dort im schlechtesten Fall? Eine Uhr im Handel kostet 59,- Euro. Wir reden wie gesagt über 100 Stück.Kommen dort auch höhere strafen, wie Freiheitsstrtafe in Betracht ?

Es kommt nur ein Bußgeld in Betracht, über dessen Höhe keine konkreten Angaben gemacht werden können.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
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