Frage geschrieben am 27.02.2010 12:04:39
Gewerbliche Bestellung bei Vereinen ?
Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 850Obwohl wir schon während dem Bestellvorgang darauf hinweisen, man möge sich eine Ansichtsmuster bestellen, ordern viele Vereine 10-30 Stück und senden diese dann wegen "Nichtgefallen" zurück.
Wie verhält es sich mit dem Widerrufsrecht, wenn die Rechnungsadresse wie auch die Lieferadresse auf den Verein ausgestellt wurde und die Stückzahlen eindeutig darauf schließen lassen, dass die Artikel nicht für eine einzelne Privatperson sind ?
Antwort geschrieben am 27.02.2010 12:38:36 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael Vogt
Payerstrasse 82, 72764 Reutlingen, Tel: 07121 128221, Fax: 07121 128223
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 430
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Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Entsprechend § 312d BGB steht einem Verbraucher bei einem Fernabsatzgeschäft ein Widerrufsrecht zu.
Zu den Fernabsatzgeschäften, die in § 312b BGB gesetzlich exakt definiert werden, gehört auch die Bestellung in einem Online-Shop.
Allerdings besteht das Widerrufsrecht nur dann, wenn zwischen Ihnen und einem Verbraucher ein Fernabsatzvertrag geschlossen wird.
Was nun unter einem „Verbraucher“ zu verstehen ist, wird vom Gesetzgeber in § 13 BGB definiert.
Demnach sind Vereine keine Verbraucher, da sie nicht als natürliche Personen anzusehen sind.
Dementsprechend haben diese Besteller auch kein Widerrufsrecht.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Vogt
Rechtsanwalt
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