366.450
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1369 Besucher | 10 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Internetrecht, Computerrecht » Gewerbliche Bestellung bei V...
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Internetrecht, Computerrecht » Gewerbliche Bestellung bei V...

Gewerbliche Bestellung bei Vereinen ?


27.02.2010 12:04 |
Preis: ***,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Vogt


| in unter 2 Stunden

In unserem Onlineshop bestellen immer wieder Vereine größere Mengen von gleichen Kleidungsstücken.
Obwohl wir schon während dem Bestellvorgang darauf hinweisen, man möge sich eine Ansichtsmuster bestellen, ordern viele Vereine 10-30 Stück und senden diese dann wegen "Nichtgefallen" zurück.
Wie verhält es sich mit dem Widerrufsrecht, wenn die Rechnungsadresse wie auch die Lieferadresse auf den Verein ausgestellt wurde und die Stückzahlen eindeutig darauf schließen lassen, dass die Artikel nicht für eine einzelne Privatperson sind ?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Bestellung
27.02.2010 | 12:38

Antwort

von

Rechtsanwalt Michael Vogt
449 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Entsprechend § 312d BGB steht einem Verbraucher bei einem Fernabsatzgeschäft ein Widerrufsrecht zu.

Zu den Fernabsatzgeschäften, die in § 312b BGB gesetzlich exakt definiert werden, gehört auch die Bestellung in einem Online-Shop.

Allerdings besteht das Widerrufsrecht nur dann, wenn zwischen Ihnen und einem Verbraucher ein Fernabsatzvertrag geschlossen wird.

Was nun unter einem „Verbraucher“ zu verstehen ist, wird vom Gesetzgeber in § 13 BGB definiert.

Demnach sind Vereine keine Verbraucher, da sie nicht als natürliche Personen anzusehen sind.

Dementsprechend haben diese Besteller auch kein Widerrufsrecht.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.

Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Michael Vogt
Rechtsanwalt

Payerstrasse 82
72764 Reutlingen
Tel.: 07121 128221
Fax: 07121 128223

info@anwalt-vogt.de

www.anwalt-vogt.de
www.anwalt-reutlingen.com

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Michael Vogt
Reutlingen

449 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht