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Frage geschrieben am 16.01.2011 14:04:04

Gewerbeummeldung ?

Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1037
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mein Einzelunternehmen in das Handelsregister eingetragen (HRA - e.K.) muss ich jetzt mein Gewerbe ummelden ? oder abmelden, und dies dann erneut anmelden ?

Vielen Dank !


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Bei Änderung der Rechtsform reicht es aus, wenn eine Gewerbeummeldung (wird unter Ummeldung gefasst, obwohl es nur eine Änderung der Gewerbeangaben ist )erfolgt. Dazu muessen Sie bei dem für Sie zuständigen Gewerbemeldeamt einfach nachweisen, dass sich die Gewerbebezeichnung in .... e.K. geändert hat. Dies können Sie durch Vorlage der Handelsregistereintragung tun, die Ihnen ggf. über den Notar automatisch nach Eintrag zugeleitet wird.

Eine Abmeldung und Wiederanmeldung ist hingegen nicht erforderlich.

Ich hoffe, Ihre Frage damit zufriedenstellend im Rahmen dieser Erstberatungsplattform beantwortet zu haben.




Mit freundlichem Gruß

S.Steidel
Rechtsanwalt

Für die weiteren Kontaktdaten oder nähere Informationen besuchen Sie gern meine website, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir direkt eine eMail.
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