ich habe mein Einzelunternehmen in das Handelsregister eingetragen (HRA - e.K.) muss ich jetzt mein Gewerbe ummelden ? oder abmelden, und dies dann erneut anmelden ?
Vielen Dank !
Antwort geschrieben am 16.01.2011 14:16:04 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16, 24105 Kiel, Tel: 0431-895990, Fax: 0431-84930
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 300
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Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Bei Änderung der Rechtsform reicht es aus, wenn eine Gewerbeummeldung (wird unter Ummeldung gefasst, obwohl es nur eine Änderung der Gewerbeangaben ist )erfolgt. Dazu muessen Sie bei dem für Sie zuständigen Gewerbemeldeamt einfach nachweisen, dass sich die Gewerbebezeichnung in .... e.K. geändert hat. Dies können Sie durch Vorlage der Handelsregistereintragung tun, die Ihnen ggf. über den Notar automatisch nach Eintrag zugeleitet wird.
Eine Abmeldung und Wiederanmeldung ist hingegen nicht erforderlich.
Ich hoffe, Ihre Frage damit zufriedenstellend im Rahmen dieser Erstberatungsplattform beantwortet zu haben.
Mit freundlichem Gruß
S.Steidel
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