Eine Fréundin und ich wollen eine Homepage bauen und in der wollen wir unsere angesammelten Bücher im Internet zum Verkauf anbieten, es sind ca 500 Bücher.
Abe welchem Umsatz sind Steuern fällig. Es soll ein privater Buchflohmarkt sein was auch im Starttext zu lesen sein soll.
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 27.9.2004 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 27.9.2004 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 27.09.2004 20:27:51 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille
Breite Straße 147 - 151, 50667 Köln , Tel: 0221/2724745, Fax: 0221/2724747
Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Eherecht
Bewertungen: 159
Breite Straße 147 - 151, 50667 Köln , Tel: 0221/2724745, Fax: 0221/2724747
Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Eherecht
Bewertungen: 159
mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt.
Der Gewerbeschein ist die offizielle Anmeldung des Gewerbes. Dieser muss persönlich (!) beim Gewerbeamt (Gemeindemeldestelle bzw. Ordnungsamt) der Stadt oder Gemeinde beantragt werden. Die Daten werden dann an die Industrie- und Handelskammer (IHK) K oder an die Handwerkskammer (HWK) weitergeleitet. Außerdem erhalten das Finanzamt und das Gewerbeaufsichtsamt die Daten der Gewerbeanmeldung, so dass automatisch eine Anmeldung erfolgt.
Die Gewerbeausübung kann von der zuständigen Behörde untersagt werden, wennder Gewerbetreibende unzuverlässig ist
und die Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist.
Anhaltspunkte für die "Unzuverlässigkeit" sind z.B. Zahlungsrückstände gegenüber dem Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern sowie durch den Unternehmer begangene Straftaten, beispielsweise Unterschlagung.
Ohne Gewerbeschein können starten:
Freiberufler (zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Architekten), Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler, Land- und Forstwirte
Ein Gewerbeschein kostet je nach Stadt zwischen 10 - 35 EUR.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
---------------------------------------------
Rechtsanwalt Klaus Wille
Breite Straße 147 - 151
50667 Köln
Telefon: 0221/ 272 4745
Telefax: 0221/ 272 4747
http://www.anwalt-wille.de
anwalt@anwalt-wille.de
Diese Ausführungen sind eine überblicksartige Darstellung. Die Beantwortung der Antwort ist in den Fällen, in denen die notwendigen Unterlagen (z.B. Verträge, Urteile) nicht vorlagen, eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
www.anwalt-wille.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Wille direkt

