Gewerbemietvertrag - früherer Ausstieg - Nachmieter suchen erlaubt?
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
| in unter 1 Stunde
Wir hatten am 15.09.2010 einen Gewerbemietvertrag abgeschlossen (Zweckform Vordruck Mietvertrag 2874) mit einer Laufzeit bis zum 14.09.2012. Diesen haben wir bereits am 30. Jan. 2012 zum 14.9.12 gekündigt. (6 Mon. Kündigungsfrist eingehalten) Die Grundmiete betrug 950 Euro, Nebenkosten 150 Euro.
Bereits seit Anfang März haben wir unser kleines Einzelhandelsgeschäft nun an einer anderen Adresse und haben Anf. Februar begonnen, einen Nachmieter für dieses leere Ladenlokal zu suchen. Direkt nach der Kündigung kam unsere Vermieterin nämlich zu uns und hatte mit meinem Geschäftspartner über die Suche des Nachmieters gesprochen. Es wurde vereinbart, dass wir ein Formular vorbereiten wo Interessenten sich eintragen sollten und dass wir auch im Internet inserieren würden. Dies hatte sie ausdrücklich befürwortet.
Die Bestätigung unserer Kündigung erhielten wir dann allerdings von einem Immobilienmakler, der für unsere Vermieterin tätig ist (Der gleiche Makler, der es uns damals vermietet hat. Er ist mit der Vermieterfamilie befreundet).
Er hatte uns auch angeschrieben und uns aufgefordert, das Internetinserat zurück zu ziehen, da er einen Exklusivvertrag habe.
Nun stellt es sich für uns so dar, dass wir keinerlei Einfluß auf die Suche des Nachmieters haben, aber bis Mitte September 2012 monatlich 950 Euro plus 150 Euro NK zahlen müssen. Auch will die Vermieterin nun eine Miete von 1.100 Euro plus NK und der Makler verlangt Provision i.H.v. 2,38 Monatsmieten (wir hatten damals nur 1350€ gezahlt). Da ein Makler für Interessenten ggf. abschreckend ist fragen wir uns:
1. Haben wir nicht das Recht auch aktiv nach Nachmietern zu suchen?
2. Muss ein von uns gefundener Nachmieter die Maklerprovision zahlen?
3. Haben wir eine Möglichkeit aufgrund der Konstellation früher aus dem Vertrag zu kommen?
Besten Dank im voraus für die Antwort.









