27.12.2011 | 16:21
Antwort
von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
1.
Nach meiner ersten Prüfung ist eine gesamtschuldnerische Haftung möglich, vgl. z. B. Urteil des OLG Celle vom 19.04.2000, Aktenzeichen:
2 U 166/99.
Dass bei einer Anmietung von Räumen durch eine GmbH
zusätzliche Sicherheiten in Form von mithaftenden Einzelpersonen verlangt werden, ist leider nicht unüblich.
2.
Wenn Sie dem Vermieter einen geeigneten und zumutbaren Ersatzmieter (Nachmieter) stellen, muss noch ein berechtigtes Interesse des Mieters an der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses hinzutreten.
Auch die unverschuldete Arbeitslosigkeit des Mieters bzw. seine mangelnde Zahlungsfähigkeit kann einen Anspruch auf vorzeitige Aufhebung des Mietverhältnisses begründen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 20.7.1999 S 112/99 =
ZMR 2000, 26).
Besteht der Vermieter - sofern für den Mieter ein berechtigtes Interesse vorliegt - auf der Fortführung des Mietverhältnisses und lehnt eine vorzeitige Beendigung ab, ist der Mieter nach Ansicht des LG Berlin (siehe oben) nicht einmal verpflichtet, einen Nachmieter zu benennen.
3.
Leider ist eine vierjährige Vertragslaufzeit möglich, d. h., solange darf die ordentliche
Kündigung (Mietrecht) ausgeschlossen werden.
Sie sind daher leider auf das Ende der Vertragszeit gebunden.
4.
Es bleibt Ihnen die oben erwähnte Nachmieterstellung.
Letztlich ist dem Vermieter auch entgegenzuhalten, dass er selbst bei eingestellter Mietzahlung kündigen kann.
Es kann nicht das Interesse des Vermieters sein, dass bis 2014 ggf. keine Miete mehr gezahlt wird.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Nachfrage vom Fragesteller
29.12.2011 | 23:26
Danke für Ihre Antwort. AM 01.01.2012 sind nunmehr 3 Pachten offen und ich bin tatsächlich zahlungsunfähig. Der Vermieter geht weiterhin nicht auf mich ein und will den Nachmieter den ich vorgeschlagen habe noch nicht einmal sehen. Was kann ich tun, wie lange muss ich die Passivität des Vermieters aushalten, schließlich wachsen die Mietschulden jeden Monat um 2640,- Euro an obwohl ich einen fähigen und solventen Nachmieter vorzuweisen habe.
Der Vermieter meint, er würde selber nach einen Nachmieter suchen, jedoch weiß er nicht wie lange das dauert, das kann auch erst in einem halben Jahr oder in einem Jahr sein.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
30.12.2011 | 09:55
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Eine außerordentliche Kündigung (Mietrecht) von Ihnen kommt leider nicht in Betracht (vgl. OLG München ZMR 1997, 458, 459 f; LG Berlin ZMR 2005, 789), da Vermögensverfall/Zahlungsunfähigkeit des Mieters/Vermieters keine wichtigen Gründe für eine außerordentliche Kündigung (Mietrecht) sind.
Im Insolvenzfalle gilt aber etwas anderes:
Ein Miet- oder Pachtverhältnis über einen unbeweglichen Gegenstand oder über Räume, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der Insolvenzverwalter ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung kündigen.
Es sollte dieses dem Vermieter gesagt werden.
Auch wäre eine insolvenzrechtliche Beratung angezeigt.
Die Entlassung aus dem Mietverhältnis wegen der für den Vermieter zumutbaren Nachmieterstellung wäre hier nur auf dem Klageweg möglich.
Mehr können Sie leider nicht tun und Zahlungen kann der Vermieter nicht erwarten.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag sowie alles Gute für das Jahr 2012.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt