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Hallo, kurze Frage, wann und ob bei einem Gewerbemietvertrag, die Umlagen kosten verjähren?
Hier bestehen Forderungen aus 2009 und 2010.
Vielen Dank.
Antwort geschrieben am 03.02.2012 15:31:07 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 481
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Die bei Wohnraummiete geltende Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 BGB gilt bei Gewerbemietverträgen nicht, vgl. BGH vom 27.01.2010, Az.: XII ZR 22/07.
Beide Forderungen sind daher noch nicht verjährt.
Mit freundlichen Grüßen
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