Gewerbe anmelden bei Ebay
| 21.12.2005 14:09
| Preis:
***,00 € |
Steuerrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe in den letzten 3-4 Monaten circa 250 Artikel über
eBay verkauft. Davon circa 80% der gleiche neue Artikel. Die Ware kaufe ich günstig ein und versteigere Sie mit ungefähr 30% Gewinn wieder. Gewinn war bisher circa 3000Euro, Umsatz circa 10000Euro.
Meine Frage wäre ob und wie ich ein Gewerbe anmelden muss, derzeit verkaufe ich noch als Privatperson. Wenn ja wie wäre die Vorgehensweise, welche Kosten würden entstehen und würden sich meine Verkäufe den überhaupt noch rentieren?
Mit freundlichen Grüßen
Ein Ratsuchender
21.12.2005 | 15:24
Antwort
von
Rechtsanwalt Achim Schroers
48 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei dieser Größenordnung handeln Sie gewerblich. Sie hätten daher schon längst ein Gewerbe anmelden müssen. Ich kann Ihnen nur dringend raten, dies schleunigst nachzuholen. Die unterlassene Gewerbeanmeldung stellt sich nämlich als Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,00 EUR geahndet werden kann.
Ihr Gewerbe müssen Sie bei Ihrer örtlichen Stadt-/Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt/Gewerbemeldestelle) anmelden, die Ihnen hierfür einen Vordruck zur Verfügung stellt. Die Anmeldung kostet Sie ca. 20,00 EUR. Von dort aus wird dann das für Sie zuständige Finanzamt informiert, dass sich dann bei Ihnen von ganz alleine meldet.
Was von dem von Ihnen erzielten Gewinn nach Steuern übrig bleibt, hängt insbesondere von der Höhe Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte ab und dem sich daraus für Sie ergebenden persönlichen Steuersatz. Dazu kann hier nicht viel gesagt werden. Nur soviel: Sollten Ihre Einkünfte den Grundfreibetrag (Ledige derzeit 7.664,00 EUR; Verheiratete 15.328,00 EUR)nicht wesentlich übersteigen, fällt keine Einkommensteuer. Und bei der Gewerbesteuer steht Ihnen beim Gewerbertrag auch ein Freibetrag in Höhe von 24.500,00 EUR zu.
Ich hoffe, Ich habe Ihnen für´s Erste weiterhelfen können. Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne noch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Schroers
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller
22.12.2005 | 09:29
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
danke für ihre schnelle Antwort.
Ich habe jetzt schon eine Vorlage der Gewerbe Anmeldung aus dem Internet, werde mir aber in den nächsten Tagen eine Anmeldung bei der Stadt holen.
Meine Frage wäre, ob ich das Datum des Beginns der Tätigkeit ab sofort oder rückwirkend für die letzten 3-4 Monate eintragen soll?
Wenn ich es rückwirkend eintrage, kann dann noch eine Geldbuße auf mich zukommen?
MFG
ein Ratsuchender
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
22.12.2005 | 12:58
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
tragen Sie das Datum des tatsächlichen Beginns Ihrer Tätigkeit ein. Es kann dann zwar ein Geldbuße gegen Sie verhängt werden, diese dürfte aber bei einer derart geringfügigen Verspätung der Anmeldung sehr niedrig ausfallen. Es sind bei einer Verfolgung in solchen Fällen wohl Geldbußen in Höhe von 30,00 - 50,00 EUR üblich.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Schroers
Rechtsanwalt