Gewährleistungsmangel bei Medizinprodukt
Hallo,
ich habe für meine Arztpraxis vor 2 Wochen online ein EKG-Gerät gekauft (http://www.rs-meditec.de/onlineshop/EKG/Cardio-M-Praxis-EKG--320.html). Das Gerät hatte bei Eintreffen folgende Mängel:
1. Es lag nur eine englische Gebrauchsanweisung bei, keine deutsche,
2. der Befundausdruck erfolgt teilweise auf Englisch,
3. eine im Lieferumfang aufgeführte Software-CD lag nicht bei.
Ich wollte innerhalb der ersten 2 Wochen von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen, wurde aber von dem Händler belehrt, dass ich als gewerblicher Käufer kein Widerrufsrecht habe.
In der Gerätebeschreibung im Online-Shop wurde die Sprache der Bedienungsanleitung und des Befundausdrucks nicht gesondert erwähnt. Ist die Tatsache, dass beides entweder ganz oder teilweise auf Englisch vorliegt ein Gewährleistungsmangel, den der Händler beheben muss, oder kann der Händler behaupten, dass in der Gerätebeschreibung ja keine deutsche Bedienungsanleitung erwähnt wurde? Natürlich bin ich davon ausgegangen, dass sowohl Bedienungsanleitung als auch Befundausdruck bei einem in Deutschland verkauften Gerät auf Deutsch vorliegen.
Ist es möglich, den Verkäufer mit einer Fristsetzung von 2 Wochen zur Nachbesserung der Mängel aufzufordern (unter Nennung welcher Paragraphen?)und andernfalls einen Rücktritt vom Kaufvertrag zu fordern?
Ist es nach Medizinproduktegesetz überhaupt erlaubt, ein Gerät ohne deutschsprachige Bedienungsanleitung in der Arztpraxis zu verwenden?









