Gewährleistungsfrist bei Mangel einer gebrauchten Eigentumswohnung
20.02.2012 22:15 |
Preis: ***,00 € |
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Kaufrecht
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Wir haben im August 2011 eine gebrauchte Eigentumswohnung erworben. Bei der Besichtigung im Keller sind uns die Folgen eines Wasserschadens aufgefallen.
Lt.Makler sollte dieser Schaden allerdings behoben worden sein. Wir haben dannoch die folgende Passage in den Kaufvertrag mit aufgenommen:
"Der Verkäufer versichert, dass im ihm versteckte Sachmängel nicht bekannt sind. Er weist darauf hin, dass im Kellerbereich ein Feuchtigkeitsschaden vorhanden war, der zwischenzeitlich beseitigt worden ist. Sofern Kosten dieser Massnahme von den Eigentümern über eine Umlage zu begleichen sind, trägt der Verkäufer den auf den Kaufgegenstand entfallenden Teil dieser Umlage".
Fakt ist, dass der Schaden noch nicht behoben worden ist und lt. Aussage der Hausverwaltung auch die Ursache noch nicht gefunden worden ist.
Nun meine Fragen:
1) Können wir den Verkäufer auf Grund dieser Formulierung in jedem Fall in die Zahlungspflicht nehmen und wenn ja, wie lange (2 Jahre)? Wir müssen jetzt nämlich zunächst einen Sachverständigen zu Rate ziehen, um die korrekten Massnahmen zu identifizieren.
2)Was wäre jetzt das korrekte Vorgehen in Bezug auf den Verkäufer ? Auf unsere erste Anfrage im Herbst 2011 was beauftragt worden ist, haben wir keine Antwort erhalten.
Danke & Gruss,
K.W.
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