Gewährleistung nach Reparaturen
07.03.2005 14:28 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Preis: ***,00 € |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Kah
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren!
Seit einiger Zeit habe ich bei meinem PKW einen laufend wiederkehrenden Fehler am Motor. In den vergangangenen 2 Jahren sind jeweils im Rythmus von 1 halben oder Dreivierteljahr Einspritzdüsen defekt gewesen und mußten ersetzt werden. Die Arbeiten wurden immer von der gleichen Fachwerkstatt ausgeführt. Bislang wurden die Kosten durch die Garantie abgedeckt. Welche jedoch zwischenzeitlich abgelaufen ist.
Mich würde nun interessieren, in wie weit auf Neuteile, die im Rahmen von Reparaturarbeiten verbaut wurden, bzw. auch auf Arbeiten einer Fachwerkstatt Gewährleistungsanspruch besteht. (insbesondere nachdem einzelne Einspritzdüsen bereits nach einem halben Jahr erneut defekt waren und der immer wieder auftretende Fehler ansonsten nicht unbedingt typisch für den Fahrzeugtyp ist)
MfG Dr. J. Kerspe
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 49 weitere Antworten zum Thema:
Gewährleistung
Gewährleistung









