Gewährleistung Gebrauchtwagenkauf
11.05.2012 10:46 |
Preis: ***,00 € |
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 25.04.2012 bei einem Händler (GbR) al Privatmann einen Gebrauchtwagen (BMW) gekauft. Bei der Probefahrt schien mir alles in Ordnung. Dann trat nach zwei Tagen folgendes auf (ich kopiere hier mal einen Forumsbeitrag ein, den ich verfasst habe):
"Heute morgen zur Arbeit gefahren. Bildschirm zeigte das Haupmenü an, reagierte auf keinerlei Eingaben mit dem iDrive-Knopf (drücke ich mich da richtig aus?). Also kein Radio, kein Navi, nix. Lautsprecher auch aus. Motor ein / aus änderte da auch nichts.
Nach ein paar Kilometern: Bildschirm war zunächst für ein paar Minuten ganz aus, zeigte dann den BMW-Schriftzug. Keine Eingaben möglich.
Noch ein paar Kilometer: Hauptmenü wurde angezeigt, Radio lief, Eingaben möglich, Navi zeigte mich allerdings 50 Meter neben der Fahrbahn. Nach ca. einem Kilometer lief wieder alles einwandfrei."
Dieser Fehler tritt meist täglich oder auch mehrmals täglich auf. Ich muss das System jedes mal wieder resetten (ähnlich wie bei einem PC). Der Wagen hat zwar eine externe Gebrauchtwagengarantie, die aber lt. Garantiebedingungen derartige Schäden nicht abdeckt.
Greift jetzt die gesetzliche Gewährleistung des Händlers?
Ich habe schon eine Termin bei BMW zur Diagnose, aber ich denke, ich muss erst einmal dem Händler das Wort geben. Wie soll / kann ich weiter vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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