364.737
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
747 Besucher | 11 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Vertragsrecht » Gewährleistung Gebrauchtwagenkauf
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Vertragsrecht » Gewährleistung Gebrauchtwagenkauf

Gewährleistung Gebrauchtwagenkauf


11.05.2012 10:46 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Guido Matthes


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 25.04.2012 bei einem Händler (GbR) al Privatmann einen Gebrauchtwagen (BMW) gekauft. Bei der Probefahrt schien mir alles in Ordnung. Dann trat nach zwei Tagen folgendes auf (ich kopiere hier mal einen Forumsbeitrag ein, den ich verfasst habe):

"Heute morgen zur Arbeit gefahren. Bildschirm zeigte das Haupmenü an, reagierte auf keinerlei Eingaben mit dem iDrive-Knopf (drücke ich mich da richtig aus?). Also kein Radio, kein Navi, nix. Lautsprecher auch aus. Motor ein / aus änderte da auch nichts.
Nach ein paar Kilometern: Bildschirm war zunächst für ein paar Minuten ganz aus, zeigte dann den BMW-Schriftzug. Keine Eingaben möglich.
Noch ein paar Kilometer: Hauptmenü wurde angezeigt, Radio lief, Eingaben möglich, Navi zeigte mich allerdings 50 Meter neben der Fahrbahn. Nach ca. einem Kilometer lief wieder alles einwandfrei."

Dieser Fehler tritt meist täglich oder auch mehrmals täglich auf. Ich muss das System jedes mal wieder resetten (ähnlich wie bei einem PC). Der Wagen hat zwar eine externe Gebrauchtwagengarantie, die aber lt. Garantiebedingungen derartige Schäden nicht abdeckt.
Greift jetzt die gesetzliche Gewährleistung des Händlers?
Ich habe schon eine Termin bei BMW zur Diagnose, aber ich denke, ich muss erst einmal dem Händler das Wort geben. Wie soll / kann ich weiter vorgehen?

Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 49 weitere Antworten zum Thema:
Gewährleistung Gebrauchtwagenkauf
11.05.2012 | 11:59

Antwort

von

Rechtsanwalt Guido Matthes
421 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:

Die Frage, ob die Gewährleistungsansprüche hier greifen, ist davon abhängig, wann und aufgrund welcher Ursache der Defekt aufgetreten ist. Nach Ihrer Schilderung war der Wagen bei der Probefahrt mangelfrei. Bei Mängeln, die nach dem Gefahrübergang eintreten, greift die Gewährleistung nur dann, wenn die Mangelursache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits existierte und sich dann später realisierte.

Zu diesem Punkt wird ggf. die Diagnose in der Werkstatt näheren Aufschluss bringen. Lassen Sie sich das Diagnoseergebnis und den Fehlerzeitpunkt möglichst schriftlich geben. Wenn möglich, sollte der Fehlerspeicher nicht gelöscht oder zurückgesetzt werden, um ggf. eine weitergehende Auswertung oder Begutachtung zu ermöglichen.

Liegt eine Sachmangel vor, richten sich die weiteren Ansprüche nach den §§ 437 ff. BGB. Wichtig ist, dass Sie dem Verkäufer des Fahrzeuges den Sachmangel anzeigen und zunächst gem. § 439 BGB die Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Lassen Sie hingegen die notwendigen Arbeiten zur Beseitigung des Defektes unmittelbar in der Werkstatt machen, ist zu befürchten, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben, da das Fahrzeug derzeit im Übrigen verkehrssicher betrieben werden kann.

Sollte der Verkäufer in der weiteren Auseinandersetzung das Vorliegen eines Mangels betreiten, empfehle ich Ihnen, sich frühzeitig mit einem Rechtsanwalt zur weiteren Vertretung in Verbindung zu setzen, damit die richtige Weichenstellung zur Fortführung der Angelegenheit erfolgen kann.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


Rechtsanwälte
Götz, Matthes & Wallhöfer
Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal

Tel: 0 23 33 / 83 33 88
Fax: 0 23 33 / 83 33 89

www.so-geht-recht.de
www.rechtsanwalt-ennepetal.com

www.erbrecht-ennepetal.de
www.mietrecht-ennepetal.de
www.verkehrsrecht-ennepetal.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Guido Matthes
Ennepetal

421 Bewertungen
FACHGEBIETE
Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht