Gewährleistung Doppelhaushälfte
03.08.2010 11:55 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Baurecht, Architektenrecht
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Meine Frau und ich haben vor Ablauf der 5jährigen Gewährleistung (endet 05.08.2010) im April diesen Jahres Kontakt zum Bauträger aufgenommen, um eine Liste der Mängel an unserem Haus zu erstellen. Um eine schnelle gemeinsame Sichtweise zu bekommen, haben wir (auch auf Anraten des Bauträgers) einen Gutachter eingeschaltet. Bei einer gemeinsamen Begehnung (Wir, Architekt des Bauträgers und Gutachter) wurde eine Mängelliste erstellt. Der Architekt des Bauträgers hat diese Liste als Mängelanzeige am 07.06.2010 an die ausführende Bauunternehmung zur Stellungnahme gesendet. In diesem Schreiben wurde eine Frist von 7 Tagen gesetzt (also bis zum 14.06.2010). Eine Antwort ist uns bis heute nicht zugekommen. Telefonische, schriftliche Anfragen beim Bauträger wurden dahingehend beantwortet, daß man uns ein Schreiben zusenden möchte, welches die Gewährleistung bis auf weiteres aussetzt. Auch dieses Schreiben haben wir bislang nicht erhalten.
Meine Frage ist aufgrund des schon sehr fortgeschrittenen Termins, ob die Gewährleistung bereits mit dem Schreiben vom 07.06.2010 gehemmt ist oder wie ich die Hemmung der Gewährleistung kurzfristig erreichen kann.
Trifft nicht Ihr Problem?
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