Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 03.06.2007 19:09:00

Gewährleistungsrecht bei Hausverkauf

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2774
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 19 weitere Antworten zum Thema Hausverkauf.
Ich möchte mein Haus verkaufen. Dazu brauche ich die Information, wie ich eine formgerechte Aufnahme von Schäden im Haus in einem Formular schreiben muss, damit der Käufer nicht nach dem Verkauf Gewährleistungsrechte - und Ansprüche erhebt. Dem Käufer wurden die Schäden mitgeteilt und er konnte sie sehen.

Ich danke Ihnen im voraus für Ihr Bemühen.

Mit freundlichem Gruß



Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 3.6.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 03.06.2007 20:18:03
Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel
Nürnberger Strasse 24, 63450 Hanau, Tel: 06181-6683 799, Fax: 06181-6683 800
Arbeitsrecht, Familienrecht, Handelsvertreterrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsrecht
Bewertungen: 141
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,

grundsätzlich können Sie die Gewährleistungsrechte im notariellen Kaufvertrag ausschließen, wenn es sich um einen Vertrag zwischen Privaten handelt. Sie dürfen allerdings versteckte Mängel nicht verschweigen, da in einem solchen Fall der Käufer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten könnte.

Die Erstellung eines Mängelprotokolls ist nicht formgebunden, solange es sich nicht um den eigentlichen Kaufvertrag handelt.

Bei der Begehung ist das Anfertigen eines schriftlichen Mängelprotokolls anzuraten, das von beiden Parteien zu unterschreiben ist. Hierbei führen Sie alle für Sie bekannten und sichtbaren Mängel chronologisch auf und machen aus Beweisgründen Fotos.

Eine weitere sehr empfehlenswerte Möglichkeit wäre, ein Protokoll durch einen Sachverständigen erstellen zu lassen. Hiedrurch würden auch evtl. versteckte Mängel aufgedeckt werden können. Das hätte den Vorteil, dass mit einem solchen Gutachten mögliche Streitigkeiten über Mängel und Gewährleistungsrechte vermieden werden könnten.


Mit freundlichen Grüßen,

Marcus Glatzel, Rechtsanwalt

Kanzlei Glatzel & Partner, Partnerschaftsgesellschaft
Nürnberger Str. 24
63450 Hanau

Telefon: 06181-6683 799
Internet: www.glatzel-partner.com

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97860
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Gewährleistungsrecht   Hausverkauf