Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 19 weitere Antworten zum Thema Hausverkauf.
Ich möchte mein Haus verkaufen. Dazu brauche ich die Information, wie ich eine formgerechte Aufnahme von Schäden im Haus in einem Formular schreiben muss, damit der Käufer nicht nach dem Verkauf Gewährleistungsrechte - und Ansprüche erhebt. Dem Käufer wurden die Schäden mitgeteilt und er konnte sie sehen.
Ich danke Ihnen im voraus für Ihr Bemühen.
Mit freundlichem Gruß
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 3.6.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 3.6.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 03.06.2007 20:18:03 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel
Nürnberger Strasse 24, 63450 Hanau, Tel: 06181-6683 799, Fax: 06181-6683 800
Arbeitsrecht, Familienrecht, Handelsvertreterrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsrecht
Bewertungen: 141
Nürnberger Strasse 24, 63450 Hanau, Tel: 06181-6683 799, Fax: 06181-6683 800
Arbeitsrecht, Familienrecht, Handelsvertreterrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsrecht
Bewertungen: 141
grundsätzlich können Sie die Gewährleistungsrechte im notariellen Kaufvertrag ausschließen, wenn es sich um einen Vertrag zwischen Privaten handelt. Sie dürfen allerdings versteckte Mängel nicht verschweigen, da in einem solchen Fall der Käufer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten könnte.
Die Erstellung eines Mängelprotokolls ist nicht formgebunden, solange es sich nicht um den eigentlichen Kaufvertrag handelt.
Bei der Begehung ist das Anfertigen eines schriftlichen Mängelprotokolls anzuraten, das von beiden Parteien zu unterschreiben ist. Hierbei führen Sie alle für Sie bekannten und sichtbaren Mängel chronologisch auf und machen aus Beweisgründen Fotos.
Eine weitere sehr empfehlenswerte Möglichkeit wäre, ein Protokoll durch einen Sachverständigen erstellen zu lassen. Hiedrurch würden auch evtl. versteckte Mängel aufgedeckt werden können. Das hätte den Vorteil, dass mit einem solchen Gutachten mögliche Streitigkeiten über Mängel und Gewährleistungsrechte vermieden werden könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Marcus Glatzel, Rechtsanwalt
Kanzlei Glatzel & Partner, Partnerschaftsgesellschaft
Nürnberger Str. 24
63450 Hanau
Telefon: 06181-6683 799
Internet: www.glatzel-partner.com
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Glatzel direkt

