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Gewährleistung beim Hausverkauf


| 15.06.2010 13:32 |
Preis: ***,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von




mein Mein Bruder und ich haben von unserem verstorbenem Vater ein Haus geerbt. Das Haus wurde bis zu seinem Tode von Ihm bewohnt und ist Baujahr 1968.
Wir haben sehr schnell einen Käufer gefunden und der Verkauf ist seit dem 01.06.2010 Notariell abgewickelt.
Nun kommt der Käufer mit feuchten Stellen im Keller die bei der Besichtigung noch nicht waren.
Da wir in dem Haus selbst seit über 30 Jahren nicht mehr wohnen, waren uns solche Mängel auch nicht bekannt. Müssen wir jetzt dafür aufkommen? Oder schließt das die Gewährleistung im Notarvertrag aus?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 199 weitere Antworten zum Thema:
Gewährleistung Hausverkauf
Antwort vom
15.06.2010 | 14:07
Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

In der Regel beinhalten notarielle Kaufverträge über Grundstücke und Wohnungen einen Haftungsausschluß. Durch diesen Haftungsausschluß wälzt der Verkäufer das Risiko von unbekannten Mängeln auf den Käufer ab. Offensichtliche Mängel muß der Käufer bei der Besichtigung selbst feststellen und rügen; Mängel, die nicht offensichtlich sind, muß der Verkäufer mitteilen, wenn sie ihm selbst bekannt sind. In Ihrem Fall ist davon auszugehen, daß Sie selbst keine Ahnung davon hatten, daß sich im Keller feuchte Stellen bilden. Das Gegenteil kann Ihnen letztlich auch kaum nachgewiesen werden, da Sie nicht selbst in dem verkauften Haus gewohnt hatten. Somit ist, wenn der notarielle Kaufvertrag wirksam abgeschlossen wurde und einen (wirksamen) Haftungsausschluß beinhaltet, das Risiko von unentdeckten Mängeln auf den Käufer übergegangen. Ein Schadensersatzanspruch gegen Sie scheidet dann aus.

Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.


Mit freundlichen Grüßen

Jochen Bauer
(Rechtsanwalt)

Bewertung des Fragestellers 2010-06-18 | 17:03


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