Gewährleistung beim Hausverkauf
| 15.06.2010 13:32 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Kaufrecht
Beantwortet von
mein Mein Bruder und ich haben von unserem verstorbenem Vater ein Haus geerbt. Das Haus wurde bis zu seinem Tode von Ihm bewohnt und ist Baujahr 1968.
Wir haben sehr schnell einen Käufer gefunden und der Verkauf ist seit dem 01.06.2010 Notariell abgewickelt.
Nun kommt der Käufer mit feuchten Stellen im Keller die bei der Besichtigung noch nicht waren.
Da wir in dem Haus selbst seit über 30 Jahren nicht mehr wohnen, waren uns solche Mängel auch nicht bekannt. Müssen wir jetzt dafür aufkommen? Oder schließt das die Gewährleistung im Notarvertrag aus?
Trifft nicht Ihr Problem?
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