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Getrenntes Arbeitszeugnis bei mehreren Tätigkeiten in einer Firma


27.10.2011 14:08 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Gerhard Raab


| in unter 1 Stunde

Hallo,

mein Frage ist sehr knapp.

Ich habe viele Jahre für ein Unternehmen gearbeitet. Erst als Aushilfe, dann als Teilzeit, dann als Filialleitung und schließlich als Verkaufsrepräsentantin. Ich wurde immer befördert. Für meine Tätigkeiten bis einschließlich der Filialleitung habe ich immer ein gutes Arbeitszeugnis bekommen. Dann habe ich letztendlich wegen schlechter Bezahlung und zu vielen Arbeitsstunden gekündigt. Für meine letzte Tätigkeit als Verkaufsrepräsentantin habe ich dann plötzlich ein mangelhaftes Arbeitszeugnis bekommen. Leider ist diese Firma absolut unfähig normal zu agieren. Als ich in der Personalabteilung anrief nachdem man auf mehrere meiner Briefe nicht geantwortet hatte, wurde ich von der Personalleitung angebrüllt! Ich solle aufhören nach einem neuen Arbeitszeugnis zu frage, ich bekäme keins. Nun, ich denke das jeder neue Arbeitgeber anhand der Zeugnisse sehen wird, dass sich wohl bei meinem ehemaligen Arbeitgeber einfach Unmut breitgemacht hat, da ich gekündigt habe.

Nun möchte ich aber gerne diese Arbeitszeugnisse getrennt voneinander erhalten, da sie momentan alle zusammen auf mehreren Blättern ausgedruckt sind. Außerdem hätte ich gerne ein einfaches Arbeitszeugnis also ohne Beurteilung, da ich wieder studieren möchte und dies dort benötigt wird als Nachweis.

Auch auf dieses Einfschreiben habe ich keine Antwort erhalten. Ich habe ehrlich gesagt garkeine Lust mehr mich mit diesen unprofessionellen Menschen weiter rumzustreiten. Trotzdem würde ich gerne wissen ob ich mit einem Anwalt drohen kann, sprich ob ich im Recht bin?!

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 132 weitere Antworten zum Thema:
Arbeitszeugnis Firma Tätigkeiten
27.10.2011 | 14:32

Antwort

von

Rechtsanwalt Gerhard Raab
621 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, das sich auf Führung und Leistung erstreckt und Sie in Ihrem beruflichen Fortkommen nicht hindern sollte. Natürlich muß das Zeugnis wahrheitsgemäß sein.

Wenn ein Zeugnis nicht Ihren Vorstellungen entspricht und Sie der Überzeugung sind, daß Ihre Tätigkeit zu schlecht beurteilt worden ist, können Sie Abänderung des Zeugnisses verlangen. Empfehlenswert ist es, die Änderungswünsche schriftlich zu formulieren.

Kommt der Arbeitgeber den Forderungen nach einem ordnungsgemäßen Zeugnis nicht nach, können Sie deswegen Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben.


2.

Das Zeugnis ist eine einheitliche Beurteilung Ihrer Arbeitszeit. Ein Rechtsanspruch auf ein aufgesplittetes Zeugnis besteht deshalb nicht.


3.

Da ein Zeugnis im Arbeitsleben eine nicht zu unterschätzende Stellung einnimmt, sollten Sie die Sache keinesfalls auf sich beruhen lassen.

Ich rate daher, Ihr Zeugnis von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen und dann Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten.

Selbstverständlich bin ich gern bereit Ihr Zeugnis zu prüfen, wobei allerdings gesonderte Gebühren anfallen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Aachener Straße 585
50226 Frechen

Telefon: 02234 - 6 39 90
Telefax: 02234 - 6 49 60

E-Mail: mail@ra-raab.de
Internet: www.ra-raab.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Gerhard Raab
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Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht