Getrennte Veranlagung im Trennungsjahr möglich?
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgendes Problem:
Mein Mann ist im März 2008 ausgezogen. Wir hatten damals Steuerklasse III (er) und V (ich). Die Steuerklassen haben wir erst 2009 wie vorgeschrieben geändert. Absprachen dazu gab es nicht.
Ende 2008 hatte er mir versprochen, den Unterhalt ab 2009 lt. Gehalt inkl. Bonus zu zahlen, wenn ich mit ihm die Steuer 2007 mit gemeinsamer Veranlagung mache. Dies hat er nicht getan.
Ich habe ein von ihm unterschriebenes Schriftstück, in dem geschrieben steht, dass er erklärt, dass sich der Trennungsunterhalt (Frau und Kind) 2009 an seinem aktuellen Gehalt inkl. Bonus orientiert, datiert in etwa zum Zeitpunkt der Steuererklärung 2007 (Ende 2008).
Die Steuer 2008 habe ich mit Steuerklasse V alleine gemacht und eine Erstattung erhalten. Er wollte jetzt, dass ich der gemeinsamen Veranlagung für 2008 zustimme. Das habe ich getan unter der Voraussetzung, dass er mir alle Nachteile dadurch ausgleicht und den Unterhalt 2008 und 2009 nachzahlt und zwar bevor ich der Zusammenveranlagung für 2008 zustimme (schließlich hat er die eheliche Loyalität vermissen lassen, da er zu wenig Unterhalt bezahlt hat oder?).
Er wird wohl jetzt klagen. Wie soll ich weiter vorgehen? Ich habe ca. 4.500 € vom FA bekommen. Kann es sein, dass ich die 4.500 € komplett zurückzahlen muss? Oder muss er mir das ausgleichen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Trennungsjahr möglich?









