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Gesundheitsprognose und arbeitsmedizinische Untersuchung


09.10.2010 16:06 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler




Hallo,

ich bin seit April 2010, öfters Krank gewesen und seit dem 10.05.2010 ununterbrochen Krank.

Nun habe ich einen Brief bekommen, indem ich aufgefordert werde eine Gesundheitsprognose und eine arbeitsmedizinische Untersuchung (kostenlos von meinem AG beauftragt)über mich ergehen zu lassen.

Es soll geprüft werden ob eine dauerhaftige Fähigkeit der Arbeitsvertraglichen Pflichten noch gewährleistet sind.

Ich leide unter Burnout und werde gemobbt in meiner Arbeitsstelle.
Es fing an mit Schlafstörungen dann Unruhe Reizbarkeit, später angst vor der Arbeit, angst zu versagen, zittern etc.
Meine Therapeutin ist der Meinung,dass der AG kein Recht hätte sich zu erkundigen über meine Verfassung und das sie sich dazu nicht äussern möchte.

Nun geht es mir besser, ich denke ich bin fast wieder fit.

Meine Frage ist, darf mein Arbeitgeber eine solche Untersuchung veranlassen und kann der Arzt vom Tüv voreingenommen sein.

lG
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 10 weitere Antworten zum Thema:
Untersuchung
10.10.2010 | 18:21

Antwort

von

Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
231 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

so wie Sie den Brief Ihres Arbeitgeber schildern, nehme ich an, dass ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX durchgeführt werden soll. Im Rahmen dieser Maßnahme soll geklärt werden, ob Sie in der Lage sind, ihrer derzeitigen Aufgabe nachzugehen oder ob eine Umgestaltung Ihres Arbeitsplatzes bzw. eine Versetzung zu Ihrer Genesung beitragen können.

Da Sie schildern, dass Sie gemobbt werden, wäre eine Versetzung in eine andere Abteilung (soweit vorhanden) o.ä. sicher hilfreich und könnte im Rahmen einer solchen Wiedereingliederungsmaßnahme vereinbart werden - immer vorausgesetzt, Sie arbeiten nicht in einem Zwei-Mann-Betrieb.

Wenn ich das erwähnte Schreiben Ihres Arbeitgebers richtig verstehe, wäre es möglich, dass Sie eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten, wenn Sie sich der arbeitsmedizinischen Untersuchung verweigern. Aus diesem Grund sollten Sie an dieser auf jeden Fall teilnehmen. Das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement ist regelmäßig milderes Mittel zu einer Kündigung. Wenn der Arbeitgeber ein solches angeboten hat und der Arbeitnehmer sich verweigerte, kann der Arbeitgeber sich bei einer nachfolgenden krankheitsbedingten Kündigung immer auf dem Standputnkt stellen, dass der Arbeitnehmer sich weigerte, an dem milderen Mittel Wiedereingliederungsmanagement teilzunehmen. Er hat daher besser Aussichten, eine krankheitsbedingte Kündigung bei Gerich durchzusetzen.

Ggf. könnten Sie auch Ihre Therapeutin von der Schweigepflicht entbinden und von dieser eine Stellungnahme dahingehend erhalten, dass eine Versetzung in eine andere Abteilung Ihrer Genesung und auch dauerhafte Gesunderhaltung förderlich wäre.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Ansonsten nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion. Für eine darüber hinausgehende Beauftragung stehe ich natürlich auch gerne zur Verfügung.


Dr. Elke Scheibeler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Mobil: 0172 9077547
Fax: 0202 76988092
kanzlei@kanzlei-scheibeler.de
www.kanzlei-scheibeler.de

Nachfrage vom Fragesteller 11.10.2010 | 13:35

Sehr geehrte Fr. Dr. Elke Scheibeler,

aus meinem Schreiben geht auch noch zusätzlich heraus,dass meine Arbeitskraft fehlt.Mein AG ist nicht in der Lage seinen Verpflichten gegenüber seiner Kundschaft nachzukommen.Ich soll mit Rücksprache meiner Arztin bekannt geben wann mit einer Wiederherstellung des Arbeitsfähigkeit zu rechnen ist und wie meine Prognose hinsichtlich weitere Erkrankungen ist.

Reicht das als Kündigungsgrund?

Ich kann nicht versetzt werde. Das ist Betrieblich nicht möglich,da es im meinem Bereich, nur diese Stelle gibt.

Weiter denke ich auch, dass es im Interesse meines Arbeitgebers mich zu kündigen.

Danke


Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 11.10.2010 | 14:37

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Die Ausführungen in dem Schreiben Ihres Arbeitgebers reichen an sich nicht für eine krankheitsbedingte Kündigung. Eine solche wäre aber gerechtfertigt, wenn die ärztliche Untersuchung ergibt, dass Sie nie wieder in der Lage sein werden, Ihrer Tätigkeit nachzugehen, und es keine anderen Möglichkeiten gibt, Ihnen eine leidensgerechten Arbeitsplatz zu verschaffen, etwa durch eine Umorganisation, wodurch Sie mit einer bestimmten Person weniger Kontakt haben o.ä.

Sie teilten in Ihrer Ausgangsfrage mit, dass Sie sich fast wieder arbeitsfähig fühlen. Dann sollten Sie die Wiedereingliederungsmaßnahme - wenn es sich um eine solche handelt, was ich mangels genauer Kenntnis des Schreibens nicht absehen kann - dazu nutzen, dem Arbeitgeber dies nachzuweisen und so eine Kündigung zu verhindern.

ANTWORT VON
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Wuppertal

231 Bewertungen
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