Frage geschrieben am 19.01.2010 16:44:14
Gestohlene Festplatte bei Polizei
Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1151mir wurde vor einiger Zeit meine externe Festplatte gestohlen (Laut Polizei "schwerer Autodiebstahl") und ist jetzt wieder aufgetaucht. Die liegt im Moment bei der Polizei und anhand der Daten auf der Platte haben die mich als Besitzer identifiziert.
Dürfen die die Daten auf der Festplatte weiter untersuchen oder ggf. gegen mich verwenden? Die Platte war jetzt ca 2 Monate weg und ich hab keine Ahnung, was da alles mit passiert ist. Der Herr von der Polizei hat mich gefragt wann ich die wieder brauche, dass wohl DNA-Proben genommen werden sollen und der Inhalt ggf. Kopiert wird. Ob und wann ich die wiederbekomme hat er erstmal offen gelassen.
Prinzipiell hab ich damit auch kein Problem. Jetzt im Nachhinein frag ich mich halt, ob ich da irgendwie belangt werden könnte?
Danke für eine Antwort!
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 19.1.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 19.01.2010 17:27:51 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sascha Lembcke
Harmsstraße 86, 24114 Kiel, Tel: 0431 88 70 49 75, Fax: 0431 98 79 99 90
Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht
Bewertungen: 111
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vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
Zunächst möchte ich voranstellen, dass ich Ihre Bedenken gleichwohl teile.
Zumal sofern die Datensätze kopiert werden auch ein, aus datenschutzrechtlicher Sicht, Missbrauch derer nicht ausgeschlossen werden kann, auch wenn diese irgendwie bei der Polizei verwahrt sind. Ich erinnere mich an einen realen Sachverhalt aus Brandenburg:
Innenministerium von Brandenburg: Polizei-Mitarbeiter versteigerte Computer-Festplatte: Ein Angestellter der Zentraldienste der Polizei (ZDPol) hat eine Computer-Festplatte mit polizeiinternen Daten unberechtigt an sich genommen und über das Internet-Auktionshaus eBay versteigert.
Darüber hinaus besteht auch die Gefahr, dass sofern Sie (nur fiktiv angenommen) rechtlich bedenkliches Material auf der Festplatte haben, zu denken ist an (illegale) Downloads etc, dass deren Auffinden auch zu einem Ermittlungsverfahren gegen Sie führen könnte, gleichwohl wenn dies, zunächst angedeutet von der Polizeibehörde, nicht beabsichtigt ist, kann sich daraus auch schnell ein Anfangsverdacht für eine Straftat ergeben.
Auch unterläge die Auslegung der Daten für die Begründung eines Anfangsverdachts und der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens keinem Beweisverwertungsverbot nach § 136a StPO, da Sie der Datenausspähung nicht widersprochen, sondern im Zweifel durch den Hinweis seitens des Beamten auch eingewilligt haben.
Insofern sind Ihre Benken nicht unberechtigt.
Sie sollten daher zumindest, wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie im Besitz rechtlich bedenklicher Inhalte sind, der Datenausspähung und Speicherung ausdrücklich widersprechen.
Ansonsten dient das Verfahren vom Grundsatz her der Feststellung des Straftäters betreffend des Diebstahl. Insoweit ist die Feststellung von DNA Spuren nicht bedenklich, da im Zweifel nur Ihre bzw. deren die Sie angefasst haben, und auch eventuell die der Tatverdächtigen auf dem Festplattenkörper vorhanden und damit ein taugliches Mittel zur Täterfeststellung.
Die Ausspähung und Sichtung der Daten halte ich auch nicht unmittelbar für bedenklich, da vermutet werden kann, dass der Täter auch Spuren im Speichersystem hinterlassen hat.
Möglicherweise eigene Daten zurück gelassen hat. Das Kopieren in diesem Zusammenhang dient insoweit der Beweissicherung und ist zwar nicht unbedenklich aber eben auch ein taugliches Mittel, wenngleich zumindest der Eigentümer sich der Konsequenzen bewusst ist, dass auch gegen Ihn Ermittlungsverfahren eingeleitet werden können, wenn er eine rechtlich beanstandenswerte Festplatte durch die Polizei auslesen und speichern lässt.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen, Ihnen geholfen haben einen gewissen rechtlichen Überblick über das Rechtsproblem zu bekommen. Sie können bei Nachfragen natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
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