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Frage geschrieben am 13.07.2010 07:11:11

Gestern Mercedes gekauft - nach 30 km Motordefekt - Händler ist sturr

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1655

Ich habe mir gestern einen älteren Mercedes 300 E, Bj 6/91 in der Nähe von Berlin gekauft. Nachdem ich das Fahrzeug einen Tag vorher bei dem Autohandel im Internet gesehen hatte bin ich auch schon tags darauf mit der deutschen Bahn aus dem Ruhrgebiet dorthin aufgebrochen.

Die Gründe für den Kauf waren dass mir der PKW als technisch fittes Auto (Tüv bis Juni 2011) erschien und im Internet als scheckheftgepfl., wörtlich als , "FZG in top Zustand" deklariert wurde. Bin leider kein Fachmann und habe somit einen Reinfall erlebt wie der folgende Text noch schildert.

Habe den Wagen dann nach "Begutachtung" letztendlich für 1100 Euro gekauft. Selbstverständlich wurde auch ein Kaufvertrag zwischen Verkäufer (Händler, wohl als Privatmann mit Vor. und Zunahmen) und mir als Käufer ausgefüllt und unterschrieben. Bin dann aufgrund der längeren Heimfahrt nach ca. 30 Min. vom Hof gefahren und die Fahrt nach Hause angetreten.

Schon nach knappen 20 km stellte ich feste das die Motortemperatur ungewöhnlich hoch war und dann 10 km später sogar auf Höchsttemperatur war so dass ich die nächste Tankstelle anfuhr (wo der Wagen jetzt noch mit Überführungskennz. steht) und den Verkäufer anrief um ihn über das Problem zu unterichten.

Nach langem, "Ich melde mich gleich bei dir und da kommt vielleicht gleich noch einer zur Tankstelle" bin ich dann nach 2 Stunden des Wartens und nach Feststellung dass das Handy des Verkäufers ausgeschaltet wurde zum Bahnhof und von dort aus über Nacht zurück ins Ruhrgebiet.

Problem am Motor ist das sich heisses Öl aus dem Motor durch ggf. kaputte Zylinderkopfdichtung im Kühlwasser sammelte was die Temperatur im System zum Kochen brachte... (eine andere Erklärung kann es technisch nicht geben, wenn sich Öl, im nicht geringen Maße, im Kühlwasser sammelt).

Nun habe ich einige Fragen...:

Wie sieht meine Chance aus dass ich den Kaufvertrag aufgrund der o. g. Schilderung rückwirkend machen kann!? Wer kommt für die Kosten für die Tankrechnung auf (hatte nach Kauf für 80 Euro getankt)? Wer übernimmt die Kosten für die Nachhausefahrt mit der Bahn sowie die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen für 100 Euro?

Ich stehe gerade sehr auf dem Schlauch da ich diese Woche noch einen neuen Job antrete zu dem ich ein Auto gebraucht hätte und ich mir finanziell derzeit kein anderes Auto leisten kann und meine neue Arbeitsstelle in Gefahr steht...!?

Ich möchte dem Verkäufer gerne ein Ultimatum stellen in der er mir das Geld, meine entstandenen Kosten, samt Kaufpreisrückerstattung auf mein Konto überweisst und ich dann darauf verzichte einen
Rechtsanwalt einzuschalten.

Wäre das ratsam? Wie stehen meine Chancen? Sehe ich das richtig oder ggf. vollkommen falsch!?

Für eine ratsame Antwort bin ich Ihnen dankbar!



Antwort geschrieben am 13.07.2010 07:37:35
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrter Ratsuchender,

nach Ihrer Schilderung sehen Sie dieses richtig.

Hier liegt ein Mangel nach § 434 BGB vor.

Setzen Sie dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung. Denn eine endgültige Erfüllungsverweigerung ist im bisherigen Verhalten noch nicht zu erkennen.

Nach Fristablauf können Sie dann nach §§ 437, 440 BGB vom Vertrag zurücktreten und alle Aufwendungen (Bahnfahrt, Kennzeichen, Benzin) ersetzt verlangen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 14.07.2010 09:06:57


Danke für Ihre schnelle Antwort. Habe dem Händler, gestern per Fax sowie nochmalig in Briefform per Übergabeeinschreiben durch die Post eine Frist bis zum heutigen Tage, bis 17 Uhr gestellt.

Denke mal wenn man sich von Händlerseite aus kulant zeigt, kann man sich dazu schon innerhalb eines Tages dazu, seinerseits äussern.

Ich hoffe auf Einsichtigkeit.

Abschliessend noch eine Fragestellung. Ist die Sachlage denn so klar das er mir die Kosten erstatten MUSS!? Denke, nach langem Rechachieren dass die Zylinderkopfdichtung hinüber ist. Oder könnte er argumentieren..., das ist einfach mal genau dann passiert nachdem ich Ihnen das Fahrzeug verkauft habe...

Wie würde es enden wenn es auf ein Gerichtsstreit hinauslaufen würde? Müsste er dann die Kosten meines Anwalts auch bezahlen da die Sachlage so eindeutig ist? Wie sehen meine Chancen aus das Geld zurückzubekommen?

Vielen Dank,
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.07.2010 09:16:23

Sehr geehrter Ratsuchender,

da er Händler ist, Ihnen Öl (so Ihre ergänzende mündliche Aussage) mitgegeben hat, dürfte der Fall ziemlich klar sein. Er muss zahlen.

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, entscheidet das Gericht über die Kostentragungspflicht. Nach Ihrem Vorbringen wird die Gegenseite die Kosten tragen müssen.

Ob und inwieweit dann allerdings der Zahlungstitel durchgesetzt werden kann, vermag ich nicht zu beantworten. Nicht selten sind Gegner unpfändbar.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

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