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Frage geschrieben am 19.04.2011 19:44:27

Gesetzliches Erbe als Vermächtnis/Darlehen

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1111
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 308 weitere Antworten zum Thema Erbe.
Ich (final schwer erkrankt) hätte gern eine Auskunft, ob Folgendes (ohne größere Nachteile) möglich ist:

1. Kann ich, ohne erbschaftsrechtliche Nachteile die gesetzliche Erbschaft an meine Söhne als Vermächtnis bestimmen, und als Alleinerbin meine Ehefrau ins Testament einsetzen? Eine Erbengemeinschaft soll damit zum Vorteil aller Beteiligten verhindert werden.
2. Kann ich die Geldvermächtnisse dann vor dem Erbfall z.B. als Darlehen an die Söhne vergeben, das dann ohne erbschaftssteuerliche Nachteile im Falle meines Todes erbschaftssteuerlich unschädlich als anrechenbares Vermächtnis gilt?

Im Voraus vielen Dank für Ihre Auskunft.


Antwort geschrieben am 19.04.2011 20:52:51
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

1.
Bei dieser Variante besteht die Möglichkeit, dass Ihre Söhne Pflichtteilsansprüche geltend machen können, weil Sie dann enterbt worden wären.

Es wäre dabei zu bedenken, dass damit Ansprüche gegen die alleinerbende Ehegattin bestehen, aus dem Vermächtnis- und dem Pflichtteilsrecht, was nicht unbedingt einfacher wäre als die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.

Möglich wäre auch ein Pflichtteilsverzicht; dieser müsste auch notariell beurkundet werden. Als Gegenleistung kann (und sollte) dann auch eine Gegenleistung in Form einer bestimmten Zahlung vereinbart werden.

Letztlich müssen aber alle Einzelfallumstände berücksichtigt werden, um die zweckmäßigste und wirtschaftlichste Lösung zu finden, was eine Erstberatung leider nicht leisten kann.

Ich verweise auf die oben genannten Probleme.

2.
Diese Darlehenslösung halte ich nach meiner ersten vorläufigen Einschätzung nicht für ratsam.

Dieses einerseits wegen der oben erwähnten Problemstellungen und andererseits aus folgenden Gründen:

Die Frage ist zudem, ob dieses überhaupt als Darlehen im Rechtssinne (vom Finanzamt etc.) bewertet werden kann, da von vornherein voraussichtlich davon auszugehen ist, dass sowieso auf ein Rückzahlungsanspruch verzichtet werden wird.

Auch die Umwandlung in ein Vermächtnis halte ich für schwierig:

Zwar ist ein solches Erlassvermächtnis denkbar und grundsätzlich gangbar, aber es bewahrt eben nicht von der Lösung der oben genannten Problemkreise, so dass selbst in erbschaftssteuerrechtlicher Hinsicht dieses nicht von Vorteil sein muss.

Das gesetzliche Pflichtteilsrecht können Sie nicht umgegehen, allenfalls auf einen Pflichtteilsverzicht hinwirken, gegen Zahlung einer Abfindung.

Letztlich kommt es auch auf einen möglicherweise bestehenden Ehevertrag an und die Zusammensetzung Ihres Vermögens.

Ich muss Ihnen daher eine weitere anwaltlichen Beratung empfehlen, um eine bestmögliche Lösung zu finden.
Die Sach- und Rechtslage ist leider zu schwierig, um hier eine tragfähige Ad hoc-Lösung hinzubekommen.

Momentan würde ich eine vorweggenommene Erbfolge - zumindestens zum Teil - anraten und eine spätere Ausgleichung von Vorempfängen ausschließen, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


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