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Frage geschrieben am 02.02.2011 20:21:14

Gesetzlicher Erbteil

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1392
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Hallo, habe folgende Frage:

Ein Großvater (a) erbt nach seinem Tode eine Summe X. erben sind seine Frau (b) und seine zwei Kinder, die Tochter (c) und der Sohn (d).
Der Sohn (d) ist ebenfalls bereits verstorben und hinterlässt eine Frau (e) und zwei Kinder (f) und (g).

Lebende Erben waren also zu diesem Zeitpunkt (b), (c), (e), (f) und (g).

Bevor das Erbe angenommen wurde stirbt auch noch die Frau des Großvaters (b). Also geht ihr Erbanteil auf ihre Tochter (c) und die Hinterbliebenen des Sohnes (e), (f) und (g) über.

Jetzt hätte ich gerne gewusst, welchen gesetzliche Anteil den lebenden Erben (c), (e), (f) und (g) zusteht.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Semil


Antwort geschrieben am 02.02.2011 21:06:50
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
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Sehr geehrter Fragesteller,

C bekommt Erbe des A zu ½, da A und B tot sind.

D hätte das Erbe X auch zu 1/2 bekommen, da er aber tot ist, bekommt die Ehefrau 1/2 von der 1/2 des X, also 1/4.

Die Kinder F und G bekommen jeweils 1/4 von der 1/2 von X, also 1/8 von X.

Die Ehefrau erbt immer die Hälfte des Erbes (bei jeweils zwei Kindern), da diese aus dem Familienrecht 1/4 (§1371 BGB) zusätzlich zum gesetzlichen Erbteil bekommt.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

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