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Frage geschrieben am 19.02.2010 20:38:34

Gesetzliche Rentenversicherung

Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1613
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit August 2008 als Freiberufliche Physiotherapeutin bei 2 verschiedenen Auftraggebern (physiotherapeutische Praxen) tätig. Ein Statusfeststellungsverfahren schloss in meinem Fall eine Scheinselbstständigkeit aus.
Desweiteren bin ich in einer weiteren Praxis auf 400 € Basis tätig.
Z.Zt. zahle ich den halben Regelbeitrag (bis August 2011) in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Ich habe keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Man sagte mir, dass nach einer Mindesteinzahldauer von 8 Jahren in die gesetzliche Rentenkasse die Möglichkeit bestünde aus der Pflichtversicherung der DRV auszusteigen.
Ist diese Aussage richtig und unter welchen Voraussetzungen käme ich aus der gesetzlichen Rentenversicherung raus?

Vielen Dank für ihre schnelle Antwort


Antwort geschrieben am 19.02.2010 22:26:50
Rechtsanwalt Fachanwalt für Sozialrecht Thomas Fertig
Friedrichstr. 15, 63739 Aschaffenburg, Tel: 06021/3501-0, Fax: 06021/3501-11
Sozialrecht, Versicherungsrecht, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung
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Sehr geehrte Fragestellerin,

kurz und knapp meine Antwort:

Solange Sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, bleiben Sie auf immer und ewig versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Befreiungsmöglicht.

Nur selbstständige Handwerksmeister können nach 18 Jahren Versicherungspflicht eine Befreiung beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

T. Fertig



Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Gesetzliche Rentenversicherung | Gesamtbewertung: 2.4/5 | Datum: 2010-02-21
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