Gesetzliche Krankenversicherung/Freizügigkeit EU Bürger
Preis: 60,00 € |
Ausländerrecht
Beantwortet von
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
Es geht um folgenden Sachverhalt: Eine EU Bürgerin die bisher in ihrem Land gesetzlich krankenversichert war bzw. noch immer ist, will ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen. Sie ist erwerbslos und hat nicht vor, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Sie ist schwanger und ihr Lebensunterhalt ist nachweislich gesichert.
Probleme macht die Krankenversicherung in Deutschland (AOK). Ein Gesuch um Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung wurde abgelehnt. Laut Ablehnungsschreiben, weil die Gesuchstellering noch in ihrem Land versichert ist (wörtl.: "Da Sie weiterhin in *** versichert sind, ist die Versicherungspflicht nach dem SGB V ausgeschlossen").
Die Gesuchstellerin wohnt nun seit 2 Monaten angemeldet in der BRD und bekommt nach einem weiteren Monat die Freizügigkeitsbescheinigung. Dann wird sie sich in ihrem Land abmelden müssen und damit verliert sie auch die Krankenversicherung in ihrem Land. Der Krankenversicherer stellt auch kein E106 aus.
Ich habe die Sachbearbeiterin in einem Telefonat darauf hingewiesen, dass die Gesuchstellerin den Versicherungsanspruch in ihrem Land mit dem Wohnsitzwechsel verlieren wird. Trotzdem sieht die AOK keine Möglichkeit, eine Versicherung abzuschliessen. Hauptgrund sei, dass die Gesuchstellerin keiner Erwerbstätigkeit nach geht. Würde sie sich Arbeitssuchend melden, wäre ein Abschluss einer Versicherung möglich. Die Gesuchstellerin kann sich aufgrund der fortgeschrittenen Schwangerschaft nicht arbeitssuchend melden.
Ist das so korrekt? Dürfen die Kassen wirklich einen Unterschied machen, zw. Erwerbstätig, Arbeitssuchend und nicht Erwerbstätig? M.E. wäre das eine unzulässige Diskriminierung. Wie ich das sehe, müssten alle Personen, die gesetzlich versichert waren und keinen anderen Anspruch auf Krankenversicherung haben, in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Die Sachbearbeiterin sieht das leider ganz anders. Da diese aber nicht wirklich Ahnung hat ("die Frau darf sich in ihrem Land nicht abmelden" oder "ohne Erwerbstätigkeit bekommt man in Deutschland keine Freizügigkeitsbescheinigung") erwarte ich gerne Ihre Meinung als Fachperson dazu.
Und noch eine Frage in diesem Zusammenhang: Für die Freizügigkeitsbescheinigung wird eine Krankenversicherung benötigt. Und die Krankenversicherung verlangt eine Freizügigkeitsbescheinigung. Das beisst sich...
Reicht die europäische Krankenversicherungskarte aus, um die Freizügigkeitsbescheinigung zu erlangen? Oder muss die Krankenversicherung evtl. die Anmeldebestätigung akzeptieren?
Vielen herzlichen Dank für eine klare Antwort!
Bürger









