Frage geschrieben am 02.05.2010 17:54:55
Gesetzeslage Deutschland
Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1015Meine Frage ist nun: Führt man eine Leihmutterschaft im Ausland durch ist dies in Deutschland dann ein Straftatbestand?
Antwort geschrieben am 02.05.2010 19:44:25
Nach § 1 Abs. 3. ESchG wird die Leihmutter nicht bestraft. Dies gilt auch dann, wenn die Insemination nicht in Deutschland stattgefunden hat. Daher bleibt die Leihmutter, unabhängig davon, wo der Eingriff vorgenommen worden ist, straflos.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach.
Mit freundlichen Grüßen
Scholz, RA
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