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Frage geschrieben am 02.05.2010 17:54:55

Gesetzeslage Deutschland

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1015
Ich beschäftige mich schon seit längerem mit der Durchführung einer Leihmutterschaft. Es ist klar, dass dies in Deutschland verboten ist, während es in anderen Staaten erlaubt ist. Ich habe auch gehört, dass nur die medizinische Durchführung in Deutschland strafbar ist, sich also der Arzt strafbar macht.
Meine Frage ist nun: Führt man eine Leihmutterschaft im Ausland durch ist dies in Deutschland dann ein Straftatbestand?


Antwort geschrieben am 02.05.2010 19:44:25
Sehr geehrter Fragesteller,

Nach § 1 Abs. 3. ESchG wird die Leihmutter nicht bestraft. Dies gilt auch dann, wenn die Insemination nicht in Deutschland stattgefunden hat. Daher bleibt die Leihmutter, unabhängig davon, wo der Eingriff vorgenommen worden ist, straflos.

Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach.

Mit freundlichen Grüßen

Scholz, RA


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