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Frage geschrieben am 07.10.2010 07:40:44

Geschwindigkeitsüberschreitung

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1668
am 19.09.2010 wurde ich, mit meinem Motorrad von der Polizei mit einem Laser erfasst.
Die Geschwindigkeit betrug 149km/h abzüglich 5 km Toleranz. Der Busgeldbescheid wurde mir nun zugestellt. 183,50 Strafe und einen Monat Führerscheinentzug.
Meine Frage kann ich diese Messung anfechten?
Wenn nicht, da ich auf meinen Führerschein angewiesen bin, zumindest das Fahrverbot?


Antwort geschrieben am 07.10.2010 08:38:58
Rechtsanwältin Tanja Stiller
Mainzer Strasse 139-141, 66121 Saarbrücken, Tel: 0681-9405552, Fax: 0681-9405549
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Sehr geehrte Fragesteller,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Zuerst möchte ich Sie daraufhin weisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch eine Kollegin/ einen Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche
Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.

Ihre Frage beantworte ich aufgrund, der von Ihnen erhaltenen Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:

Laser werden für die Durchführung von Verkehrsmessungen eingesetzt und unterliegen der Eichpflicht.

Ich gehe davon aus, dass Sie außerorts mit einer Geschwindigkeit von 149 km/h erfasst worden sind.

Nach Ihren Angaben zufolge war das Bußgeld 183,50 EUR und es wurde ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt.

Gemäß Nr.11.3.7 BKatV wird bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 41-50 km/h außerorts ein Bußgeld in Höhe von 160 EUR verhängt.
Zusätzlich gibt es 1 Monat Fahrverbot und 3 Punkte gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV.

In Ihrem Fall sind zum Bußgeld in Höhe von 160 EUR noch vermutlich Verwaltungsgebühren in Höhe von 23,50 EUR hinzugekommen.

Bei Laser-Geschwindigkeitsmessungungen passieren öfters Fehler.
Die Frage, ob die Messung in Ihrem Fall korrekt durchgeführt wurde, kann erst nach erfolgter Akteneinsicht beurteilt werden.
Sie sollten daher einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Angelegenheit beauftragen.
Dieser legt dann für Sie fristwahrend Einspruch ein und kann dann nach erfolgter Akteneinsicht den Einspruch begründen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln.
Hierzu muss allerdings ebenfalls zuerst einmal fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden.
Die Frist beträgt 2 Wochen und beginnt mit der Zustellung des Bußgeldbescheides.
Sie müssen begründen und nachweisen, dass Sie auf den Führerschein angewiesen sind und dass es keine andere Möglichkeit ( z.B. Nehmen von Jahresurlaub) gibt.

Sie sollten daher einen Anwalt vor Ort mit der Einlegung des Einspruchs beauftragen.
Nach Akteneinsicht kann dieser dann die Erfolgsaussichten beurteilen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantworten und Ihnen eine erste rechtliche Orientierung bieten konnte.




Mit freundlichen Grüßen

Tanja Stiller
Rechtsanwältin


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