Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 08.02.2012 18:40:10

Geschmacksmuster

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 393
Guten Tag,

Ich bin Powerseller bei eBay und habe bis zum heutigen Tag Standheizungen aus China importiert und vertrieben. Heute wurden diese aufgrund der Verletzung von Geschmacksmusterrecht aus Ebay entfernt. Der "Rechtsinhaber" bezieht diese Produkte ebenfalls vom gleichen Hersteller aus China.

Kann ich zivilrechtlich gegen diesen Rechtsinhaber vorgehen, weil er im Grunde genommen kein Rechtsinhaber dieser Standheizungen ist. Er hat diese bei der DPMA registriert, aber es handelt sich nicht um sein Design oder eine Neuheit.


Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Das Geschmacksmuster ist ein reines Registerrecht. Das bedeutet, dass eine Eintragung lediglich das Vorliegen der formalen Voraussetzungen erfordert, die auch geprüft werden. Eine Sachprüfung erfolgt dagegen nicht (vgl. §§ 16, 18 GeschmMG). Nicht geprüft werden also vor allem die Neuheit und Eigenart eines Musters.

Gem. § 33 Abs.1 GeschmMG ist ein Geschmacksmuster jedoch nichtig, wenn das Muster nicht neu ist oder keine Eigenart hat. Nach § 33 Abs. 2 GeschMG erfolgt die Feststellung der Nichtigkeit durch Urteil. Zwingende Folge ist dann die Löschung der Eintragung des Geschmacksmusters (§ 36 Abs.1 Nr.5 GeschmMG). Zur Erhebung der Klage ist jedermann befugt (sogenannte „Popularklage"), zuständig sind ausschließlich die Landgerichte (§ 52 Abs.1 GeschmMG).

Wird die Nichtigkeit durch das Gericht festgestellt, so gelten die Schutzwirkungen der Eintragung als von Anfang an nicht entstanden, d.h. wenn sich jemand in der Vergangenheit auf den Schutz des nichtigen Geschmacksmusters berufen hat, werden die hierdurch hervorgerufenen Folgen -soweit dies möglich ist- rückwirkend beseitigt. Alternativ können Sie die Nichtigkeit auch als Einrede geltend machen, sollte die Gegenseite ein Verfahren wegen Verletzung ihres vermeintlichen Geschmacksmusters einleiten.

Abschließend möchte ich noch auf ein Urteil des LG Düsseldorf vom 3. März 2011 – Az. 14c O 226/10 hinweisen, wonach es für den Nachweis der fehlenden Neuheit eines Geschmacksmusters ausreicht, wenn Zeugen den Vertrieb von mit dem Geschmacksmuster identischen Erzeugnissen vor der Anmeldung bestätigen, so dass die Vorlage von Importbelegen nicht zwingend erforderlich ist.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Jan Wilking
Tirpitzstr. 21
26122 Oldenburg

Tel. 0441-7779786
Fax 0441-7779346

info@jan-wilking.de
www.jan-wilking.de

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht letzten Monat:

22
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Geschmacksmuster