364.803
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
982 Besucher | 6 Anwälte online
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook

Geschäftsidee an ein Unternehmen anbieten


10.02.2008 19:39 |
Preis: ***,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht Martin Kämpf


| in unter 2 Stunden

Ich möchte folgenden Brief an ein Softwareunternehmen senden und möchte wissen ob ich im Anschreiben Rechte verletze die mich belasten könnten als Privatmann oder Firma? :


Zitat:
Solutions of tomorrow created today

Es ist höchste Zeit ein neues Internet-Suchportal zu erschaffen !!!

Sehr geehrte Geschäftspartner,


ich habe eine absolut geniale Idee ein noch nie dagewesenes Internet-Suchportal zu
erstellen. Mit einem professionellen Projekt-Team ist es möglich, innerhalb eines Jahres
ein Suchportal zu erschaffen das mehrere Milliarden Einträge beinhaltet.
Die Bekanntheit dieses Such-Portals wird die Menschen rund um den Globus innerhalb kürzester Zeit erreichen.

Es ist notwendig eine neue „Art“ von Eintragsmöglichkeiten in Suchmaschinen zu ermöglichen die die Welt noch nie gesehen hat.

Die Daten im neuen Suchportal werden weltweit sintflutartig in sql-Datentabellen
wachsen. Dieses System wird weltweit patentrechtlich geschützt sein.
Die Eintragungen werden Millionen von Anwender weltweit mit höchster Motivation
durchführen. –gespannt- wie ?

Zur Durchführung dieses Super-Projektes werden erfahrene Programmierer in sämtlichen Programmiersprachen benötigt.

Diese Projektidee möchte ich Ihnen anbieten.

In welcher einfachen Art und Weise die Datenflut eingetragen werden kann ich
in diesen Schreiben nicht aufzeigen ! Dies ist das sogenannte „Erfolgs-Rezept“.

Diese Geschäftsidee kann ich für mind. 5 Millionen Euro anbieten.

Wenn man bedenkt welchen Börsenwert die führenden Suchmaschinenanbieter
haben, ist dies nur ein kleiner Betrag der den Börsenwert nicht ins Rutschen bringen kann.

Ginge man mit diesem Erfolgreichen Projekt an die Börse kann man mit einem sehr schnell
anwachsenden Wert von mehreren hundert Millionen Euro rechnen.


Dieses Schreiben wird mehreren Softwareunternehmen angeboten !
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Unternehmen
10.02.2008 | 20:31

Antwort

von

Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht Martin Kämpf
170 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese beantworte ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt:

Eine Verletzung (zivilrechtlicher) Rechte Dritter vermag ich Ihrem Anschreiben nicht zu entnehmen.

Allerdings könnte vorliegend die Verwirklichung des Straftatbestandes des (versuchten) Betruges durch Sie in Betracht kommen.
Dies wäre unter Umständen gegeben, wenn Sie Dritte durch Ihr Schreiben veranlassen wollen, an Sie einen gewissen Geldbetrag zu entrichten, ohne über die geeigneten Mittel zur Realisierung Ihres Projektes zu verfügen. Dies wäre zum Beispiel dann möglich, wenn entweder die betroffene Idee nicht existieren würde oder eine Verwirklichung mangels hierfür notwendiger Kontakte zu Programmierern o.ä. aussichtslos wäre.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356

info@kanzlei-kaempf.net

Rechtsanwalt Kämpf - Strafverteidigung und Internetrecht in München


Rechtsanwalt & Strafverteidiger Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a
80336 München

Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356

info@kanzlei-kaempf.net
www.kanzlei-kaempf.net

Nachfrage vom Fragesteller 10.02.2008 | 20:45

Vielen Dank für die Antwort.

Meine Absicht ist hier eine gute Idee zu verkaufen bevor diese
jemand ohne zuvor zu verraten, was und wie diese Idee im Detail
aussieht. Garantieren für einen Faktischen Erfolg kann ich nicht machen.
Es würde sich auf jedenfall für eine verkaufte Idee handeln.
Ein Angebot soll einen dritten zugehen, ein Abschluß soll aber nur an einen! den meistbietenden abgeschlossen werden.

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht Martin Kämpf
München

170 Bewertungen
FACHGEBIETE
Fachanwalt Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Verkehrsrecht