Frage geschrieben am 16.02.2007 03:36:00
Geschäftsidee
Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 21911. Ein Anwalt sagte mir, im Gegensatz zu D könnte man in den USA auch evtl. eine Geschäftsidee patentieren lassen, ein anderer verneinte dies !?? Was ist korrekt ? (Falls ja, welche Kosten entstehen)
2. Hat man bei Vorstellung einer Geschäftsidee an Risikokapitalfirmen oder Banken irgendeinen Schutz betr. der Idee, oder kann eine Anfrage abgelehnt werden und die Idee seitens anderer genutzt werden ?
Gruss!
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 16.2.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 16.02.2007 08:15:31 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Brennereistr. 1, 71282 Hemmingen, Tel: 07150 - 913 913, Fax: 07150 -913 919
Mietrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Internetrecht, Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, Reiserecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 345
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sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Natürlich müsste man wissen, was Sie genau schützen wollen. Grundsätzlich gilt:
Auch in den USA werden geschützt die Ausdrucksformen einer Idee, nicht aber die Idee als solche.
Beispiel: das Computerprogramm "Microsoft Word" darf nicht kopiert werden, wohl aber der Grundgedanke eines Textverarbeitungsprogramms.
Weiterhin gibt es sog. "Trade Secret", dies jede Information, die im Geschäftsleben benutzt wird und die ihrem Inhaber einen Vorteil gegenüber demjenigen verschafft, der es nicht kennt. Hierfür gibt es in einzelnen Staaten unterschiedliche Rechte, so dass regelmäßig der Schutz auf den jeweiligen Staat begrenzt. ist.
Immer, wenn Sie etwas Ungeschützes oder Unschützbares vorstellen, gehen Sie ein Risiko ein. Daher könnte eine vertragliche Verschwiegenheitsklausel helfen, die Ihnen eine Vertragsstrafe verspricht.
Eine detaillierte Lösung kann aber sicherlich nur mit einem Kollegen vor Ort erarbeitet werden.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 16.02.2007 10:12:34
Vielen Dank ! Wie sind Ihre Erfahrungen in D im Umgang mit Banken/Venture Capital. Wird dort überhaupt eine Verschwiegenheitsklausel akzeptiert bzw. ist an der Tagesordnung ?
Vielen Dank ! Wie sind Ihre Erfahrungen in D im Umgang mit Banken/Venture Capital. Wird dort überhaupt eine Verschwiegenheitsklausel akzeptiert bzw. ist an der Tagesordnung ?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 16.02.2007 10:19:00
Meist sind Banken nicht ganz einfach...
Wenn Sie sich jedoch gut verkaufen und das interesse der bank im Vorfeld wecken, wird sich eine Bank wohl eher darauf einlassen.
Es wird auf Ihr verhandlungsgeschick im Vorfeld ankommen.
Viel Erfolg!
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Es wird auf Ihr verhandlungsgeschick im Vorfeld ankommen.
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