Geschäftsführergehalt Ein-Mann GmbH
26.04.2010 03:40
| Preis:
***,00 € |
Steuerrecht
Beantwortet von
1) Unterliegt das Gehalt des Geschäftsführers einer Ein-Mann-GmbH (zugleich auch einziger Gesellschafter) der Umsatzsteuer ?
2) Ist es sozialversicherungspflichtig ?
3) Sind es steuerlich auf Ebene des Geschäftsführers Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb ?
Freundliche Grüße
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 43 weitere Antworten zum Thema:
GmbH
26.04.2010 | 08:47
Antwort
von
Rechtsanwältin Grit Böhm
10 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst bedanke ich mich bei Ihnen für die Nutzung dieses Portals.
Ihre Fragen beantworte ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung gern wie folgt.
1.
Das Gehalt des Geschäftsführers einer GmbH unterliegt nicht der Umsatzsteuer.
2.
Da es sich hier um eine sog. Einmann-GmbH handelt, ist der Geschäftsführer nicht sozialversicherungspflichtig.
Zur Vollständigkeit: Die Frage der Sozialversicherungspflicht- bzw. freiheit von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH stellt sich dann, wenn deren Beteiligung unter 50% beträgt. In diesem Fall werden verschiedene Kriterien, wie z.b. Weisungsgebundenheit, herangezogen, um den Status zu bestimmen. Bei einer Beteiligung über 50% liegt grundsätzlich (d.h. Ausnahmen sind möglich) Versicherungsfreiheit vor.
3.
Das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers wird steuerlich wie Einkünfte eines Arbeitnehmers behandelt - also Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit.
Im Ergebnis sind die Lohnzahlungen Betriebsausgaben der GmbH und diese hat die tarifliche Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen.
Der Geschäftsführer versteuert die Gehaltszahlungen als Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit - unterliegt dabei aber nicht der Sozialversicherungspflicht.
Allerdings besteht die Pflicht zur Krankenversicherung.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten. Andernfalls nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Ich wünsche Ihnen eine angenehme Woche und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Böhm
Rechtsanwältin