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Geschäftsführer (mein Ehemann) behält mein Gehalt ein + Beleidigungen per Email.


| 03.05.2012 16:58 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger


| in unter 2 Stunden

Guten Tag,

mein Ehemann und ich haben ein kleines Unternehmen bei dem wir beide Geschäftsführende Gesellschafter sind.
Er überweist die Gehälter der Mitarbeiter.

Nun überweist er seit Monaten immer mal wieder mein Gehalt auf sein Konto !
Dazu hatte/hat er nie mein Einverständnis erhalten.

Auf der Überweisung steht zwar mein Name aber seine Kontonummer.

Folgende Gehälter hat er komplett einbehalten :

April 2012
März 2012
Dezember 2011
November 2011
Juni 2011

(Ich habe trotzdem Ausgaben, Vers., Lebensmitten usw. und erhalte hierfür auch kein "Haushaltsgeld")

Hat er ein Recht mein Gehalt einfach einzubehalten ?


Ausserdem beleidigt er mich per Email siehe Heute :

Betreff: WG: halt deine verfluchte fresse du gottverdammte schlampe !!!

Ich habe alle Emails gespeichert.
Wie kann ich dagegen angehen ?
Ich möchte aus der GmbH raus, aber er sagt, dass dies nicht geht.
Und er mir im Falle einer Scheidung kein Unterhalt zahlen wird da ich ja Geschäftsführende Gesellschafterin sei.

Welche Möglichkeiten habe ich um da rauszu kommen ?

Vielen Dank

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 5 weitere Antworten zum Thema:
Gehalt Geschäftsführer
03.05.2012 | 17:35

Antwort

von

Rechtsanwalt Stefan Steininger
364 Bewertungen
Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne an Hand Ihrer Angaben summarisch beantworte:

Sie sollten unbedingt einen Kollegen/in vor Ort aufsuchen.

Es besteht kein Grund, Ihr Geld einzubehalten. Die Zahlung auf sein Konto bewirkt wohl keine Erfüllung Ihrer Ansprüche. Das Geld steht Ihnen also zu.

Bezüglich der Beleidigungen und Drohungen haben Sie einen Unterlassungsanspruch, den Sie auch gerichtlich durchsetzen können.

Das er keinen Unterhalt zahlen würde kann hier nicht beurteilt werden. Dazu müsste eine genaue Berechnung vorgenommen werden.

Die GmbH ist von der Gesellschafterversammlung aufzulösen - § 60 GmbHG. Daneben könnte sich aus dem Gesellschaftsvertrag ein Auflösungsgrnd ergeben. Dies müsste geprüft werden.

Wegen der Komplexität ist weitere Beratung vor Ort unbedingt erforderlich.


Nachfrage vom Fragesteller 03.05.2012 | 17:49

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Verstehe ich das Richtig : Also muss ich mit dem Gesellschaftsvertrag zu einem Anwalt gehen und von ihm prüfen lassen undter welchen Umständen ich aus der GmbH austreten kann ?

Sollte ich sicherheitshalber wg. den Beleidigungen eine Anzeige bei der Polizei erstatten ?

Vielen Dank für Ihre Antwort/Mühe.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 03.05.2012 | 17:59

Ja, denn neben den gesetzlichen Gründen können ausdrücklich im Vertrag weitere Auflösungsgründe genannt sein (§ 60 II GmbHG).

Selbstverständlich können Sie die Polizei informieren und Anzeige erstatten. Sollten Sie bedroht werden, kann Ihr Mann auch im Wege des Platzverweises bsp. aus der Wohnung geschafft werden.

Bewertung des Fragestellers 2012-05-03 | 17:56


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