Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 16.10.2010 16:53:30

Geschäftsidee aus den USA in Deutschland einführen: Rechtslage?

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1825
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ist es möglich, eine Geschäftsidee aus den USA, die dort sehr erfolgreich läuft, in Deutschland problemlos einzuführen und in Deutschland (später auch in anderen Ländern) damit Geschäfte zu machen, ohne vom Gründer oder Geschäftsführer in den USA wg. „Ideenklau" verklagt zu werden?
In Deutschland kann man nur technische Erfindungen patentrechtlich schützen lassen, in den USA habe ich gelesen, kann man neben einer technischen Erfindung (Patent) auch eine Idee an sich alleine schützen lassen, was in Deutschland nicht möglich ist. Bei der Geschäftsidee in den USA handelt es sich um keine technische Innovation. Ich will diesen Anbieter aus den USA nicht 1:1 kopieren, greife aber auf seine Grundidee zurück. Ich verwende natürlich ein anderes Logo, biete zwar sehr ähnliche Produkte an, aber mit meinen eigenen Inhalten und Ideen an.
Darf ich mich in meinem Produkt im Impressum auch als "Idee nach + mein Name" aufführen?

Besten Dank!


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworte:

Sie fragen nach dem rechtlichen Schutz einer Geschäftsidee, die in den USA umgesetzt wird.
Geschäftsideen haben grundsätzlich keinen Urheberschutz. Daher ist auch generell jemand der eine neue Geschäftsidee hat (z.B. Fahrradverleih) nicht davor geschützt, daß andere dieses Konzept übernehmen.
Zwischen den USA und der BRD besteht ein Unterschied insoweit, als man in den USA Copyrights aus Beweisgründen registrieren lassen kann. Dies ist in Deutschland nicht möglich.

International werden Urheberrechte durch eine Reihe von internationalen Abkommen geschützt werden. Bei dem revidierten Berner Übereinkommen, wird ein amerikanischer Urheber nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz geschützt.

Der Schutz einer Geschäftsidee ergibt sich nach der Umsetzung in der Regel durch z.B. den Markenschutz, Patentanmeldung, oder das Wettbewerbsrecht.
So ist es möglich gegen die Benutzung eines Produkt- oder Geschäftsnamens vorzugehen. Weiterhin ist es wettbewerbsrechtlich verboten über Herkunft von Produkten und Dienstleistungen zu täuschen, z.B. im oben genannten Fall indem Sie die Büros zur Fahrradvermietung, oder die Fahrräder selbst optisch genau so aufmachen wie ein Konkurrenzunternehmen.

Wenn Sie allerdings, wie Sie schreiben, nur die Grundidee aufnehmen, und diese noch entsprechend verändern wollen sehe ich insofern keine Schwierigkeiten. Beachten Sie jedoch, da mir weder die Idee noch die von Ihnen beabsichtigte Veränderung bekannt ist, daß ich Ihnen insofern keine rechtsverbindliche Auskunft geben kann.
Zu Ihrer abschließenden Frage bzgl. des Impressums: Da es eine Idee von Ihnen ist (Sie haben die Grundidee ja verändert) können Sie einen derartigen Zusatz natürlich auch anbringen.

Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß ich Ihnen mit dieser Antwort nur einen ersten Überblick über die Rechtslage geben und diese eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und würde mich über eine positive Bewertung freuen.


Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt


________________________________________________________
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de




Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Geschäftsidee aus den USA in Deutschland einführen: Rechtslage? | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-10-16
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung: Fragesteller
Besten Dank für Ihre sehr ausführliche und kompetente Antwort! Hat mir sehr geholfen!



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht letzten Monat:

22
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97860
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Geschäftsidee   USA   Deutschland   einführen:   Rechtslage?