MFG
Antwort geschrieben am 25.05.2011 17:18:11 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 524
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
In Ihrem Fall kann man auf zwei Wegen vorgehen.
Sie können den Betreiber der Anlage zivilrechtlich auf Unterlassung und Beseitigung der Störung gemäß § 1004 BGB in Anspruch nehmen.
Danach muss der Störer, in dem Fall der Betreiber, die Störung, hier diese intensive Geruchsbelästigung, beseitigen und in Zukunft unterlassen, wenn Sie nicht zur Duldung verpflichtet sind.
Es kommt also darauf an, ob Sie möglicherweise verpflichtet sind, diese Beeinträchtigung zu dulden.
Sie haben dem Betreiber vor einiger Zeit unterschrieben, dass er den Anbau – Schlachthaus – tätigen darf.
Damit kann der Betreiber argumentieren, Sie hätten von allem gewusst und sich bewusst darauf eingelassen.
Es stellt sich also die Frage, ob absehbar war, dass man Ihnen diese Abluftrohre direkt in Richtung Garten stellt.
Wenn diese Gestaltung der Rohre von Ihnen unterschrieben wurde, kann man jetzt natürlich nichts machen.
Ich gehe aber davon aus, dass diese Details nicht Gegenstand der Unterschrift damals waren. Der Betreiber hat Ihnen diese Anlage ja wohl auch verheimlicht.
Damit besteht zumindest rein theoretisch der Anspruch nach § 1004 BGB gegen den Betreiber. Um diesen Anspruch durchsetzen zu können, müssen Sie aber ggf. beweisen können, dass man Ihnen damals im Rahmen der Unterschrift den Plan mit den Abluftrohren verheimlicht hat.
Sie sollten sich also schriftlich an den Betreiber wenden und fordern, dass er den Zustand abstellt und die Anlage umbaut.
Daneben können auch Schadensersatz- und ggf. Schmerzensgeldansprüche nach §§ 1004, 823 BGB geltend gemacht werden.
Auf der anderen Seite kann auch das örtlich zuständige Bauamt eingeschaltet werden. Auf dem öffentlich-rechtlichen Weg ist der Betreiber zu verpflichten, die Anlage – sofern sie überhaupt genehmigungsfähig ist – umzubauen.
War die Anlage gar nicht genehmigt, muss er sie abreißen.
Dazu wenden Sie sich ebenfalls schriftlich an das Bauamt und beantragen, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Das heißt, Sie beantragen, dass eine Abrissverfügung erlassen wird.
Reagiert das Bauamt nicht entsprechend und erlässt keinen Bescheid können Sie auch den weiteren Rechtsweg beschreiten und vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
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Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 25.05.2011 17:59:04
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Was versteht man unter Duldung. Mir war das in der Antwort nicht ganz klar. Kann ich generell verpflichtet werden den Gestank zu dulden, weil ich auf dem Land wohne?
MFG
S.Morhart
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Was versteht man unter Duldung. Mir war das in der Antwort nicht ganz klar. Kann ich generell verpflichtet werden den Gestank zu dulden, weil ich auf dem Land wohne?
MFG
S.Morhart
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 25.05.2011 18:10:06
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Dulden meint in dem Fall, dass man einen bestimmten Zustand hinnehmen muss. Wenn man z.B. an einer Hauptverkehrsstraße wohnt, muss man den Verkehrslärm dulden, also hinnehmen und kann nicht die Stadt verklagen.
Auf dem Land muss man grundsätzlich auch die Landluft hinnehmen. Da Sie wussten, dass eine Hühnermast in Ihrer Nachbarschaft ist, müssen Sie normalen Geruch auch dulden, also hinnehmen.
Allerdings geht der von Ihnen beschriebene Gestank auf dem Abluftsystem natürlich deutlich darüber hinaus und muss nicht geduldet werden.
Daher können Sie wie oben beschrieben, vorgehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Dulden meint in dem Fall, dass man einen bestimmten Zustand hinnehmen muss. Wenn man z.B. an einer Hauptverkehrsstraße wohnt, muss man den Verkehrslärm dulden, also hinnehmen und kann nicht die Stadt verklagen.
Auf dem Land muss man grundsätzlich auch die Landluft hinnehmen. Da Sie wussten, dass eine Hühnermast in Ihrer Nachbarschaft ist, müssen Sie normalen Geruch auch dulden, also hinnehmen.
Allerdings geht der von Ihnen beschriebene Gestank auf dem Abluftsystem natürlich deutlich darüber hinaus und muss nicht geduldet werden.
Daher können Sie wie oben beschrieben, vorgehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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