ich habe - aufgrund von extremem beruflichem und privatem Stress, langer Abwesenheit von meinem Zweitwohnsitz etc. - eine Zahlung "verschusselt". Gerichtliche Mahnungen wurden von Angehörigen entgegengenommen und nicht an mich weitergeleitet bzw. von mir nicht rechtzeitig beachtet.
Soweit so schlecht. Nun hat mich (vor fünf Tagen) der Gerichtsvollzieher aufgesucht, mich aber nicht angetroffen, da ich werktags an einem anderen Wohnsitz lebe. Er hat eine Nachricht hinterlassen, jedoch keine Aufstellung seiner Forderungen und keine Kontoverbindung.
Nach nunmehriger Durchsicht meiner "verschusselten" Unterlagen gehe ich davon aus, dass ich die Forderung durch Überweisung begleichen kann - allerspätestens in zwei Tagen, wenn das neue Gehalt eintrifft (es geht um eine Summe von ca. 500 EUR).
Ich habe daher dem Gerichtsvollzieher einen eingeschriebenen Brief gesandt, in dem ich meine Mailadresse und meine Handynummer angegeben habe und außerdem gebeten habe, dass er mir die Höhe seiner Forderung und Bankverbindung benennt; dann würde ich umgehend bezahlen. Ersatzweise habe ich angeboten, ihn in seinem Büro aufzusuchen und bar zu bezahlen. Dafür habe ich auch Terminangebote gemacht.
Nun erwarte ich in Kürze seine Rückmeldung.
Meine Fragen:
1) Habe ich richtig gehandelt?
2) Habe ich die Möglichkeit, einen Hausbesuch des Gerichtsvollziehers abzuwenden? Dieser wäre mir aus familiären Gründen extrem peinlich.
Hinweis: Ich lebe in Bayern, falls dies für die Beurteilung relevant ist. - Besten Dank für Ihre Auskunft!
Antwort geschrieben am 30.06.2010 01:25:31 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Langenbeckstraße 32, 45130 Essen, Tel: 0201 / 49 55 834, Fax: 0201 / 49 55 835
Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht
Bewertungen: 335
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1. Ja, Sie haben ganz richtig gehandelt. - Vorausgesetzt, die Forderung besteht und das Verfahren ist auch ordnungsgemäß durchgeführt worden, ist es zu empfehlen (um weitere Zinsen und Kosten zu vermeiden), schnellstmöglich zu zahlen. Wenn Sie die Summe auf einmal vollständig aufbringen können, sollten Sie dies tun.
2. Wenn Sie zahlungsbereit und -fähig sind, können Sie anbieten, den Gerichtsvollzieher in seinem Büro aufzusuchen. Darauf wird er sich vermutlich einlassen, wenn Sie versichern, dort die volle Summe (inkl. Zinsen und Verfahrenskosten) zu zahlen. In dem Fall ist das Vollstreckungsverfahren damit beendet. Sie bekommen dann den Schuldtitel und eine Quittung ausgehändigt (§ 106 Ziff. 3 der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher). Weitere Maßnahmen drohen nicht und die Sache ist erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 30.06.2010 01:39:53
Sehr geehrter Herr Juhre,
vielen Dank für Ihre Auskunft, die mich erstmal beruhigt. Da ich die Summe aufbringen kann und will, möchte ich natürlich "schnellstmöglich" zahlen.
Denken Sie eine Überweisung, die am Freitag ausgeführt wird oder eine Barzahlung ebenfalls am Freitag würde noch unter den Begriff "schnellstmöglich" fallen und vom Gerichtsvollzieher akzeptiert werden?
Da der Gerichtsvollzieher morgen Sprechstunde hat und dann vermutlich mein Schreiben vorfinden wird, erwarte ich nämlich seine Kontaktaufnahme evtl. schon morgen.
Besten Dank für Ihre Hilfe!!
Sehr geehrter Herr Juhre,
vielen Dank für Ihre Auskunft, die mich erstmal beruhigt. Da ich die Summe aufbringen kann und will, möchte ich natürlich "schnellstmöglich" zahlen.
Denken Sie eine Überweisung, die am Freitag ausgeführt wird oder eine Barzahlung ebenfalls am Freitag würde noch unter den Begriff "schnellstmöglich" fallen und vom Gerichtsvollzieher akzeptiert werden?
Da der Gerichtsvollzieher morgen Sprechstunde hat und dann vermutlich mein Schreiben vorfinden wird, erwarte ich nämlich seine Kontaktaufnahme evtl. schon morgen.
Besten Dank für Ihre Hilfe!!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 30.06.2010 02:01:58
Zu Ihrer Nachfrage:
Ich denke, es wird kein Problem geben, wenn das Geld innerhalb der nächsten Tage auf dem Dienstkonto des Gerichtsvollziehers gutgeschrieben ist.
Mit »schnellstmöglich« meinte ich, dass Sie sich kooperativ zeigen sollten, um weiteren Vollstreckungsmaßnahmen vorzubeugen. Da diese allerdings immer auch Grundrechtseingriffe darstellen, wird der Gerichtsvollzieher nicht leichtfertig handeln, sondern sicherlich noch bis Ende der Woche abwarten.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
Zu Ihrer Nachfrage:
Ich denke, es wird kein Problem geben, wenn das Geld innerhalb der nächsten Tage auf dem Dienstkonto des Gerichtsvollziehers gutgeschrieben ist.
Mit »schnellstmöglich« meinte ich, dass Sie sich kooperativ zeigen sollten, um weiteren Vollstreckungsmaßnahmen vorzubeugen. Da diese allerdings immer auch Grundrechtseingriffe darstellen, wird der Gerichtsvollzieher nicht leichtfertig handeln, sondern sicherlich noch bis Ende der Woche abwarten.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
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