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Frage geschrieben am 07.09.2006 17:07:00

Gerichtsvollzieher Verhaftung droht

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4409
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Tag,

folgendes liegt vor. Gegen mich erging ein Vollstreckungsbescheid iHv ca 380 €. Der zuständige Gerichtsvollzieher ließ gegen mich einen Haftbefehl ergehen und forderte mich auf, die eidesstattliche Versicherung freiwillig abzugeben. Dieser Termin wäre vor zwei Wochen gewesen, ich erschien nicht.
Stattdessen habe ich vorgestern einen Betrag iHv 600€ auf das angegebene Dienstkonto überwiesen, um den Vollstreckungsbescheid und die Gebühren des Gerichtsvollziehers zu begleichen. Die zugehörigen Belege über diese Überweisung habe ich umgehend an das Gerichtsgebäude gefaxt, weil ich wusste, dass er gestern Sprechzeit hatte, also im Hause war. Seine angegebene Faxnr. funktionierte im Übrigen nicht.
Die Frage, kann ich trotz dieser Zahlung noch verhaftet werden, oder ist dieses nicht mehr möglich?
Vielen Dank im Voraus.


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Diese Antwort ist vom 7.9.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 07.09.2006 17:43:06
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

die Erfüllung des Anspruchs, weswegen das Verfahren betrieben wird (einschließlich aller Kosten der Zwangsvollstreckung) führt dazu, daß der Haftbefehl "verbraucht" ist, er ist von Amts wegen durch das zuständige Amtsgericht aufzuheben, d.h. auch ohne einen Antrag Ihrerseits.
Voraussetzung ist dafür allerdings, daß man dort Kenntnis von Ihrer Zahlung hat. Sie sollten die Unterlagen daher dringend nochmals an das Amtsgericht faxen, eine aktuelle Faxnummer, die auch funktioniert, wird sich (z.B. per Internet) finden lassen. Danach können Sie sich noch telefonisch nach dem Verbleib der Unterlagen erkundigen und so versichern, daß der Haftbefehl aufgehoben wird.
Dem Gerichtsvollzieher, der zwar nicht für die Aufhebung des Haftbefehls, jedoch für die Verhaftung an sich zuständig ist, sollten Sie ebenfalls telefonisch mitteilen, daß Sie erfüllt haben, durch einen Blick auf das Dienstkonto kann er das nachhalten. Die Unterlagen sollten Sie parat haben, falls der Gerichtsvollzieher vorher mit dem Haftbefehl bei Ihnen auftauchen sollte.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Hensdiek
Rechtsanwalt


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Vor allem die schnelle Antwort hat mich begeistert, denn ich kann jetzt wieder beruhigt schlafen. Danke schön


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